Bioethik aktuell

Schweiz: Kantone geben grünes Licht für Suizidbeihilfe im Gefängnis

Psychiater warnt vor einer „freiwilligen Todesstrafe“

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Soll Beihilfe zur Selbsttötung auch in Gefängnissen erlaubt sein? Ja, sagen die in der Schweiz dafür zuständigen Behörden. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) hat sich darauf geeinigt, dass der assistierte Suizid prinzipiell auch in Haftanstalten möglich sein müsse, so KKJPD-Generalsekretär Roger Schneeberger (vgl. Basler Zeitung, online, 5.2.2020). Unterschiedliche Haltungen würden aber in der Frage bestehen, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Bezüglich der Zuständigkeiten, dem Sterbeort und dem Ablauf gebe es noch verschiedene offene Fragen.

Anlass für die Stellungnahme ist eine seit Herbst 2018 in der Schweiz schwelende Debatte. Damals ging ein 69-jähriger pädophiler Serien-Vergewaltiger an die Öffentlichkeit. Er gilt als untherapierbar, Gutachten attestieren ihm eine hohe Rückfallgefahr. Der Häftling habe sich bei der Sterbehilfeorganisation Exit angemeldet, weil das Leben für ihn keinen Sinn mehr habe. Er wolle wegen der „permanent unerträglicher werdenden Lebensbedingungen“ sterben, erklärte er.

Laut einer Analyse der Aargauer Zeitung (online, 3.11.2018) steigt die Zahl der über 60-jährige Haftinsassen in der Schweiz generell an. Etliche würden das Gefängnis nicht mehr verlassen, da die Haftdauer tendenziell länger werde, um Rückfälle zu vermeiden. Die Kehrseite: In den Gefängnissen ist die Betreuung Sterbender ungenügend. Viele Gefangene hätten Angst, nachts einsam und unbemerkt in der Zelle zu sterben, heißt es in einer 2016 veröffentlichten Studie des Nationalen Forschungsprogramms «Lebensende» (NFP 67). Auch viele Gefängnismitarbeiter litten darunter, dass hinter Gefängnismauern jeder Sterbefall zu einem Notfall werde, für welchen kaum Betreuungskonzepte existierten, berichtete die NZZ (online, 2.5.2019). Nicht offen gesprochen wird darüber, dass ein assistierter Suizid im Gefängnis Regierungen auch entgegenkommen könnte, um Kosten zu senken. Die Zahl der inhaftierten über 60-Jährigen wird Schätzungen zufolge in der Schweiz bis 2035 auf rund 520 steigen.

Der Schweizer Strafvollzugsexperte Benjamin Brägger argumentiert, dass das Recht auf Selbstbestimmung des Todes bei Gefangenen nicht von ihrem strafrechtlichen Status abhängig gemacht werden dürfe. Dies gelte nicht nur für Verwahrte, die ihre Strafe abgesessen haben, sondern auch für Täter im Strafvollzug. Sogar nicht rechtskräftig verurteilte Häftlinge sollten Anspruch auf Beihilfe zum Suizid haben.

Der Schweizer Gerichtspsychiater Josef Sachs warnt hingegen davor, dass Beihilfe zum Suizid in der Haftanstalt in eine Art „freiwillige Todesstrafe“ kippen könnte. Die Frage laute, ob diese Person auch dann Suizid begehen würde, wenn sie nicht in Haft wäre. Wenn nicht, wäre das „problematisch“, so Sachs. Außerdem könnten Gefangene einen assistierten Suizid fordern, um damit Druck für leichtere Haftbedingungen auszuüben.

Institut für Medizinische
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