Irland: Neues Gesetz weicht Lebensrecht des Ungeborenen auf

Imago Hominis (2013); 20(3): 167-172
Monika Deak

Am 11. Juli 2013 hat das Unterhaus (Dáil Éireann) des irischen Parlaments die Protection of Life During Pregnancy Bill (Gesetz über den Schutz des Lebens während der Schwangerschaft) verabschiedet: 127 Abgeordnete stimmten dafür, 31 Abgeordnete dagegen.1 Nachdem das Gesetz am 16. Juli auch das Oberhaus (Seanad Éireann) mit der Unterstützung von 41 Senatoren und 15 Gegenstimmen passierte,2 unterzeichnete der irische Präsident Michael D. Higgins am 30. Juli jenes Gesetz, das bewusst den Begriff „Abtreibung“ vermeidet und diese verharmlosend als „medizinische Behandlung“ bezeichnet. Higgins sah von einer Prüfung der Verfassungsmäßigkeit durch den Obersten Gerichtshof ab.3 Damit ist in Irland nun die Tötung des Ungeborenen im Fall einer Gefahr für das Leben der Mutter gesetzmäßig, wobei auch Suizidgefahr dazu zählt. Bisher war die medizinische Behandlung von Schwangeren im Notfall auch unter Gefährdung des Lebens des Kindes legal. Abtreibung hingegen war in Irland gänzlich verboten. Bis das Gesetz allerdings erstmals zur Anwendung gelangt, werden noch einige Monate vergehen.

Instrumentalisierung des Todes von Savita Halappanavar

Der Tod von Savita Halappanavar, einer 31-jährigen gebürtigen Inderin, die am 28. Oktober 2012 im irischen Galway University Hospital starb, fachte die Abtreibungsdebatte in Irland an. Die junge Frau war in der 17. Woche schwanger, als eine bevorstehende Fehlgeburt diagnostiziert wurde.4 Halappanavar forderte eine Abtreibung, die jedoch mit Verweis auf die in Irland herrschende Gesetzeslage verweigert wurde. Einige Tage später starb sie aufgrund eines starken septischen Schocks. In der medialen Darstellung wurde die Weigerung der Ärzte, das Kind abzutreiben, als die Todesursache dargestellt.5 Die nachträglich erhobenen Fakten ergeben jedoch ein komplexeres Bild. Es kam im Fall Halappanavar zu einer unheilvollen Verkettung mehrerer Faktoren: Die Blutvergiftung wurde durch E. coli-Bakterien (aus dem Darmtrakt) ausgelöst, wie der Gerichtsmediziner (Coroner) McLoughlin in einem nachfolgenden Bericht (April 2013) mitteilte. Diese aufsteigende Infektion des Genitaltrakts durch die Darmbakterien führte in der 17. Schwangerschaftswoche zu einer Entzündung der Eihäute und des Mutterkuchens (Chorioamnionitis), die schließlich in einer Blutvergiftung (Sepsis) endete.6 Tatsächlich ist es medizinisch weder möglich zu sagen, die Abtreibung hätte das Leben der Mutter gerettet, noch das Gegenteil zu behaupten.

Die Öffentlichkeit sollte aber offenbar in eine bestimmte Richtung gelenkt werden: Abtreibungsbefürworter stilisierten den tragischen Todesfall zu einem Fall eines Opfers restriktiver Abtreibungspolitik. Frauen sollten nicht an verweigerten Abtreibungen sterben müssen, so der mediale Tenor.

Die eingesetzten Schöffen stimmten dem Untersuchungsbericht bzgl. der Todesursachen zu. Gemeinsam schlugen Untersuchungsrichter und Schöffen als Ergebnis ihrer Erhebungen neun Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Behandlung von Schwangeren in Krankenhäusern vor,7 darunter Maßnahmen zur verbesserten Protokollierung, Kommunikation und Entscheidungsfindung in heiklen Fällen von Blutvergiftungen wie etwa im Fall von Schwangeren.

Berry Kiely von Pro Life Campaign begrüßte die Empfehlungen des Untersuchungsrichters und der Schöffen: „Wir begrüßen die Empfehlungen der gerichtlichen Untersuchung, inklusive dem Ruf nach Richtlinien, die den Ärzten Klarheit bringen für medizinische Behandlungen bei Schwangeren, welche den nicht beabsichtigten Tod des Kindes zur Folge haben könnten.“8

Abtreibungsbefürworter beharrten darauf, dass das 8. Gesetz zur Änderung der Verfassung aus 1983, das das Lebensrecht der Ungeborenen schützt, wesentlich zum Tod von Savita Halappanavar bei-getragen hat.9 Damit wurde der tragische Todesfall gezielt instrumentalisiert, um eine Änderung der irischen Gesetzgebung herbeizuführen.

Zusätzlich zur untersuchungsrichterlichen Prüfung veröffentlichte die Untersuchungskommission des Health Service Executive einen Bericht, in dem sie die durch den Untersuchungsrichter festgestellten Todesursachen bestätigt. Gleichzeitig werden darin Vorwürfe gegenüber den Ärzten des Galway University Hospitals erhoben. Sie hätten die Verfassung der Patientin unzureichend überwacht, die Verschlechterung des Gesundheitszustandes nicht erkannt, nicht alle Managementoptionen im Fall einer unvermeidlichen Fehlgeburt angeboten und die Handlungsrichtlinien im Fall einer Blutvergiftung nicht befolgt.10

Was sagt das neue Gesetz?

Abtreibung war in Irland seit dem Offences Against the Person Act 1861 (Abschnitte 58 und 59) illegal.11 1983 wurde das gleiche Lebensrecht von Mutter und Kind mit dem 8. Änderungsgesetz in der Verfassung verankert (Article 40.3.3): „Der Staat anerkennt das Lebensrecht des Ungeborenen und garantiert in seinen Gesetzen, unter Berücksichtigung des gleichen Lebensrechts der Mutter, dieses Recht zu respektieren und es, so weit als möglich, durch seine Gesetze zu verteidigen und zu rechtfertigen.“12

Die irische Abtreibungsdiskussion hat eine lange Geschichte, immer wieder gab es Urteile und Referenden zu diesem Thema. 1992 entschied der Oberste Gerichtshof im X Case Urteil, dass ein 14-jähriges Vergewaltigungsopfer nach Großbritannien reisen darf, um dort eine Abtreibung durchführen zu lassen. Laut dieser Rechtsprechung dürfen aus Gründen der mentalen Gesundheit, auch bei Suizidgefahr, Abtreibungen bis zum neunten Monat durchgeführt werden.13 Dieses Urteil ist nur für den X Case bindend, wie der ehemalige irische Höchstrichter Brian Walsh erklärt hat.14 Die Regierung war nicht verpflichtet, die Gesetzgebung an dieses Urteil anzupassen, wie in einem parlamentarischen Hearing thematisiert wurde.15 Gerade der X Case wurde aber in der Diskussion im Vorfeld der Verabschiedung des Abtreibungsgesetzes immer wieder ins Feld geführt.

Mit der nun beschlossenen Protection of Life During Pregnancy Bill16 werden die Abschnitte 58 und 59 des Offences Against the Person Act 1861 aufgehoben (Art 5). Gleichzeitig ist künftig die Tötung des Ungeborenen in den folgenden drei Fällen – ohne zeitliche Frist, also bis zur Geburt – legal, wenn

  1. zwei untersuchende Ärzte (Gynäkologe und Facharzt für den relevanten Bereich) eine wirkliche und bedeutende Lebensgefahr der Mutter aufgrund physischer Erkrankung feststellen, wenn diese nur durch eine Abtreibung abgewendet werden kann, und wenn ein Gynäkologe den Eingriff in einer genehmigten Einrichtung durchführt (Abschnitt 7);
  2. wenn ein Arzt nach Untersuchung einer schwangeren Frau feststellt, dass eine unmittelbare Lebensgefahr durch eine physische Erkrankung besteht und deshalb eine Abtreibung notwendig ist, um das Leben der Frau zu retten, und wenn diese durch den Arzt durchgeführt wird (Abschnitt 8);
  3. wenn drei untersuchende Ärzte (Gynäkologe und zwei Psychiater) feststellen, dass eine wirkliche und bedeutende Lebensgefahr der Mutter durch Suizid besteht, und sie der Meinung sind, dass diese Gefahr nur durch eine Abtreibung abgewendet werden kann, vorausgesetzt, ein Gynäkologe führt die Abtreibung in einer genehmigten Einrichtung durch (Abschnitt 9).

Was heißt Lebensgefahr?

Im neuen Gesetz zur Tötung des Ungeborenen finden sich keine näheren Erläuterungen von Lebensgefahr. Was genau ist eine „wirkliche und bedeutende Lebensgefahr“ (Art 7.1.a.i oder Art 9.1.a.i) oder eine „unmittelbare Lebensgefahr“ (Art 8.1.a) der Mutter? Hier liegt ein großer Interpretationsspielraum, der leicht missbraucht werden könnte.

Lebensschützer befürchten, dass durch das neue Gesetz die Zahl der Tötungen von Ungeborenen steigen wird, insbesondere was die Indikation der Abtreibung bei Suizidgefahr betrifft. Abtreibungslobbyisten hingegen finden das neue Gesetz zu eingeschränkt, da es Abtreibungen im Fall von Vergewaltigung, Inzest oder bei fötalen Fehlbildungen nicht erlaubt.17

Die Auflage, dass zwei Psychiater gemeinsam mit einem Gynäkologen eine Suizidgefahr diagnostizieren müssen, mindert zwar die Missbrauchsgefahr, dennoch bleibt besonders diese Passage eine Missbrauch ermöglichende Schwachstelle des Abtreibungsgesetzes. Zudem vermittelt das Gesetz den Eindruck, Suizidgefahr könne eindeutig festgestellt werden. Zurecht weisen die Media Guidelines for Reporting Suicide and Self-Harm der Irish Association of Suicidology and the Samaritans darauf hin, dass Suizid ein sehr komplexes Phänomen ist. Menschen nehmen sich nicht aufgrund eines singulären Ereignisses das Leben. Suizid solle nicht als unvermeidliche Folge schwerer persönlicher Probleme dargestellt werden.18

In einer offiziellen Befragung der Psychiater des Landes (302 Psychiater, Rücklaufquote: 40 Prozent) wandte sich ein hoher Prozentsatz (113 Psychiater) gegen die Einführung der Möglichkeit von Abtreibung bei Suizidgefahr. Es gäbe keinerlei medizinische Grundlagen oder Forschungsdaten, wonach Abtreibung eine geeignete Behandlung bei Suizidgefahr wäre. Die Ärzte kritisieren heftig, dass sie nun offenbar durch die Regierung aufgefordert würden, sich an Prozessen beteiligen zu müssen (etwa als Gutachter), ohne dass dafür die wie sonst in allen medizinischen Behandlungen erforderlichen evidenzbasierten Richtlinien (EBM) vorhanden wären.19 

Dass die Tötung eines ungeborenen Menschen keine Lösung für psychische Probleme sein kann, zeigt auch eine kürzlich im Australian and New Zealand Journal of Psychiatry erschienene Studie, wonach eine Abtreibung das Risiko für psychische Probleme nicht reduziert, sondern erhöht.20

Verweigerung einer Behandlung aufgrund von Gewissensvorbehalt?

Die Protection of Life During Pregnancy Bill sieht in Art 17.1 vor, dass ein Arzt, eine Krankenschwester oder eine Hebamme sich aufgrund eines Gewissensvorbehalts weigern und nicht gezwungen werden können, an der „medizinischen Behandlung“ in Form von Tötung eines Ungeborenen mitzuwirken. Mit der Tatsache, dass das neue Gesetz, welches das Wort Abtreibung vermeidet, eine Klausel für einen Gewissensvorbehalt vorsieht, geben die Verfasser indirekt zu, dass das Gesetz auch Abtreibung behandelt.

Die Protection of Life During Pregnancy Bill sieht 25 Krankenhäuser für die Durchführung von Abtreibungen vor. Die Frage, ob sich eine der bestimmten Institutionen weigern darf, stellt sich bereits. Kevin Doran, Direktionsmitglied des Mater Misericordiae University Hospitals, erklärte, dass sein Spital keine Abtreibungen durchführen werde, weil dies dem ärztlichen Ethos des Hauses entgegensteht. Das Krankenhaus arbeitet noch an einer offiziellen Erklärung zum neuen Abtreibungsgesetz. Ein Vertreter des Gesundheitsministeriums hat jedoch bereits betont, dass die Weigerung aus Gewissensgründen, die für Einzelpersonen gilt, nicht auf Institutionen anwendbar sei.21 Das Mater Misericordiae University Hospitals und ein weiteres Krankenhaus sind die einzigen der 25 Krankenhäuser, die nicht dem Health Service Executive (Gesundheitsverwaltung) unterstehen. Das zweite unabhängig verwaltete St. Vincent’s University Hospital hat sich gebeugt und angekündigt, wie immer den Gesetzen des Landes zu folgen.22

Welcher gesetzliche Schutz bleibt für Ungeborene?

Welche gesetzlichen Regelungen bleiben nun zum Schutz des ungeborenen Menschen, nachdem die Art 58 und 59 des Offences Against the Person Acts nicht mehr in Kraft sind? Im Art 22 der Protection of Life During Pregnancy Bill ist die Zerstörung ungeborenen menschlichen Lebens thematisiert. Die bewusste Vernichtung eines Ungeborenen ist eine Straftat (Art 22.1), die mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe, die die Dauer von 14 Jahren nicht überschreitet, oder mit beidem geahndet wird (Art 22.2). Eine strafrechtliche Verfolgung für eine derartige Straftat ist nur durch oder mit Zustimmung des Leiters der Staatsanwaltschaft möglich (Art 22.3). Der Art 40.3.3 der Verfassung bleibt durch das Abtreibungsgesetz unangetastet. Auf ihn werden sich die Lebensschützer berufen, um gegen die Protection of Life During Pregnancy vorzugehen.

Anfechtung wegen Verfassungswidrigkeit

Caroline Simons, rechtliche Beraterin von Pro Life Campaign betonte, dass es mit dem neuen Abtreibungsgesetz in der irischen Geschichte das erste Mal legal ist, auf das Leben eines unschuldigen Menschen vorsätzlich abzuzielen. Lebensschützer würden, so Simons, an der Aufhebung der Protection of Life During Pregnancy Bill arbeiten.23

Das Leben einer Mutter muss unter allen medizinischen Umständen geschützt werden, auch bei  Komplikationen während der Schwangerschaft. Dies war bereits vor dem neuen Abtreibungsgesetz möglich. Wie Senator Jim Walsh in seiner Rede vom 16. Juli 2013 betont, hat das Joint Committee on Health and Children in einem Hearing berichtet, dass es nach aktueller medizinischer Praxis schon vor der Protection of Life During Pregnancy Bill keine Einschränkungen für einen Gynäkologen in der Behandlung einer Frau gab.24 Man kann sich also nicht des Eindruckes erwehren, dass das irische Abtreibungsgesetz verabschiedet wurde, um für eine schleichende Ausweitung der Abtreibungsgesetzgebung die Hintertür offen zu lassen.

In einer Aussendung vom 8. Juli 2013 kündigten die irischen Bischöfe für den nun eingetretenen Fall des Inkrafttretens des Abtreibungsgesetzes eine Anfechtung wegen Verfassungswidrigkeit an. Sie betonten, dass das Gesetz die Kultur und Praxis medizinischer Versorgung in Irland grundlegend verändern werde. Damit wird die Prämisse, Abtreibung sei eine angemessene Reaktion auf Suizidgedanken, akzeptiert. Außerdem würden schwerwiegende moralische, rechtliche und verfassungsrechtliche Konflikte im Bereich der Gewissens- und Religionsfreiheit geschaffen.25

Das bekamen auch Politiker der konservativen Partei Fine Gael zu spüren, die trotz des Fraktionszwangs gegen eine Liberalisierung der Abtreibung votierten. Sie wurden aus der Partei ausgeschlossen – unter ihnen auch die 32-jährige Lucinda Creighton, bislang Staatsministerin für europäische Angelegenheiten, die nach dem Ausschluss von ihrem Amt zurücktrat. Sie galt als der aufsteigende Stern der Partei. In ihrer mutigen Rede vor dem parlamentarischen Unterhaus kreidete sie den verordneten Gruppenzwang an, der eine Negierung des eigenen Gewissens forderte, und brachte auf den Punkt, warum sie – als ursprüngliche Abtreibungsbefürworterin – inzwischen auf der Seite des Lebensrechtes des Ungeborenen steht: Zum ersten Mal überhaupt werde im irischen Recht und entgegen der ausdrücklichen verfassungsrechtlichen Verpflichtungen eine Werteskala von Menschen in diesem Staat verankert. Es komme einem Verfall gleich, wenn ein Gesetz vermittelt „dass wir auswählen können, wer es verdient zu leben und wer nicht.“26

Referenzen*

  1. Dáil Éireann Debate, Protection of Life During Pregnancy Bill 2013: Report Stage (Resumed) and Final Stage (Continued), 11. 07. 2013, oireachtasdebates.oireachtas.ie/debates%20authoring/debateswebpack.nsf/takes/dail2013071100069
  2. Seanad Éireann Debate, Protection of Life During Pregnancy Bill 2013; Second Stage (Resumed) (Continued), 16. 07. 2013, oireachtasdebates.oireachtas.ie/debates%20authoring/debateswebpack.nsf/takes/seanad2013071600041
  3. President Higgins signs Protection of Life During Pregnancy Bill into law, RTE News Ireland, 30. Juli 2013, www.rte.ie/news/2013/0730/465447-protection-of-life-during-pregnancy-bill/
  4. Halappanavar inquest jury returns verdict of death by medical misadventure, Irish Times, 19. April 2013, www.irishtimes.com/news/health/halappanavar-inquest-jury-returns-verdict-of-death-by-medical-misadventure-1.1366326
  5. vgl. Pregnant woman dies in Ireland after being denied an abortion, The Telegraph, 15. Dezember 2012, www.telegraph.co.uk/news/worldnews/europe/ireland/9679840/Pregnant-woman-dies-in-Ireland-after-being-denied-an-abortion.html
  6. Health Service Executive, Investigation of Incident 50278 from time of patient’s self referral to hospital on the 21st of October 2012 to the patient’s death on the 28th of October, 2012, Juni 2013, S. 4, cdn.thejournal.ie/media/2013/06/savita-halappanavar-hse-report.pdf; Kommission: Ärzte schuld am Tod wegen verwehrter Abtreibung, kipa/apic, 14. Juni 2013, www.kipa-apic.ch/index.php
  7. Savita inquest: The coroner’s nine recommendations endorsed by the jury, thejournal.ie, 19. April 2013, www.thejournal.ie/savita-inquest-the-coroners-9-recommendations-876864-Apr2013/
  8. Pro Life Campaign welcomes Inquest call for Guidelines to give doctors clarity on treatment of women in pregnancy, Pro Life Campaign, 19. April 2013, prolifecampaign.ie, Originalwortlaut: “We welcome all the recommendations from the inquest, including the call for Guidelines providing clarity for doctors in relation to medical interventions for women in pregnancy, which may result in the unintended loss of the baby.”
  9. Savita inquest reaction: ‘She was sadly let down by the healthcare system’, 19. Juli 2013, www.thejournal.ie/article.php
  10. Health Service Executive, siehe Ref. 6, S. 13
  11. Offences Against the Person Act 1861, www.legislation.gov.uk/ukpga/Vict/24-25/100/contents
  12. Constitution of Ireland, www.taoiseach.gov.ie/eng/Publications/Publications_Archive/Publications_2012/Bunreacht_na_h%C3%89ireann-Aug2012.pdf; Originalwortlaut Article 40.3.3°: “The State acknowledges the right to life of the unborn and, with due regard to the equal right to life of the mother, guarantees in its laws to respect, and, as far as practicable, by its laws to defend and vindicate that right.”
  13. Overview of abortion related history, Life Institute, www.thelifeinstitute.net/history/overview/
  14. Life Institute, 6 key reasons why Abortion Bill should fail, 24. Mai 2013, www.thelifeinstitute.net/blog/2013/05/24/6-key-reasons-why-abortion-bill-should-fail/
  15. Oireachtas hearings on abortion legislation conclude, 21. Mai 2013, www.rte.ie/news/2013/0521/451603-abortion-legislation/
  16. Protection of Life During Pregnancy Bill 2013, www.oireachtas.ie/documents/bills28/acts/2013/a3513.pdf
  17. Irish abortion bill going to final vote in lower house, 10. Juli 2013, www.bbc.co.uk/news/world-europe-23244515
  18. Irish Association of Suicidology and the Samaritans, Media Guidelines for Reporting Suicide and Self-Harm, www.samaritans.org/sites/default/files/kcfinder/files/press/Irish%20Media%20Guidelines%202009.pdf
  19. More than 100 psychiatrists disagree with abortion proposal, Independent.ie, 25. April 2013, www.independent.ie/irish-news/more-than-100-psychiatrists-disagree-with-abortion-proposal-29222046.html
  20. Fergusson D. M., Horwood L. J., Boden J. M., Does abortion reduce the mental health risks of unwanted or unintended pregnancy? A re-appraisal of the evidence, Australian and New Zealand Journal of Psychiatry (2013), www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/23553240
  21. Irish Catholic hospital not allowed to opt out of abortion requirement: government, 9. August 2013, www.lifesitenews.com/news/irish-catholic-hospital-not-allowed-to-opt-out-of-abortion-requirement-gove/
  22. Late change could allow Mater opt out of providing abortions, 8. August 2013, www.irishtimes.com/news/health/late-change-could-allow-mater-opt-out-of-providing-abortions-1.1487637
  23. Irish pro-life campaigners vow to fight new abortion law, Catholic Herald, 31. Juli 2013, www.catholicherald.co.uk/news/2013/07/31/irish-pro-life-campaigners-vow-to-fight-new-abortion-law/
  24. Walsh J., Speech, 16.07.2013, in: Protection of Life During Pregnancy Bill 2013: Second Stage (Resumed) (Continued), oireachtasdebates.oireachtas.ie/debates%20authoring/debateswebpack.nsf/takes/seanad2013071600036
  25. Bishops consider challenge to abortion bill, 9. Juli 2013, www.catholicireland.net/bishops-challenge-abortion-bill/
  26. Creighton L., Speech, 01.07.2013, in : Protection of Life During Pregnancy Bill 2013: Second Stage (Resumed) (Continued), oireachtasdebates.oireachtas.ie/debates%20authoring/debateswebpack.nsf/takes/dail2013070100008

* Letzter Zugriff auf sämtliche Internetseiten am
4. September 2013

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