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Ärztekammer soll handeln: Britische Mediziner wollen nichts mit assistierten Suiziden zu tun haben

Britischer Gesundheitsausschuss empfiehlt das Verbot des assistierten Suizids beizubehalten

Lesezeit: 03:24 Minuten

Führende britische Ärzte fordern die British Medical Association (BMA) auf, dafür zu sorgen, dass von Ärzten nicht erwartet wird, sich in irgendeiner Weise an der Beihilfe zum Suizid zu beteiligen, falls diese im Vereinigten Königreich Gesetz werden sollte.

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Ein entsprechender Antrag des Regionalen Beratungsausschusses (RCC) der Sektion Southern wurde am 5. März 2024 im Rahmen der Consultants Conference 2024 mehrheitlich angenommen. Der RCC-Konferenz gehören 13 regionale Beratungsausschüsse an, die im Dienst der Britischen Ärztekammer stehen. Anlass der Initiative sei ein „anhaltender Druck seitens der Medien und der Politik“, den assistierten Suizid und Tötung auf Verlangen im Vereinigten Königreich zu legalisieren, argumentieren die Ärzte. Es sei davon auszugehen, dass die Tötungen in Einrichtungen des Gesundheitswesens durchgeführt werden sollen.

Ärzte wollen nicht an der Verschreibung von tödlichen Präparaten beteiligt sein

Der RCC-Antrag verweist auf eine Umfrage der BMA aus dem Jahr 2020, wonach 70 Prozent der Palliativmediziner gegen eine Änderung der Position der BMA gegenüber assistiertem Suizid sind, während nur 7 Prozent dafür sind. „Die meisten Ärzte und eine noch größere Mehrheit der Berater wollen weder an der Verschreibung von Präparaten für den assistierten Suizid noch an der Durchführung von Euthanasie beteiligt sein.“ Der Beratungsausschuss der Ärzte bekräftigt den hippokratischen Grundsatz, „unseren Patienten keinen Schaden zuzufügen und es abzulehnen, jemandem Gift zu verabreichen“.

Gesundheitsausschusses empfiehlt Beibehaltung des Verbots der 'Sterbehilfe'

Der Sonderausschuss für Gesundheit und Soziales des britischen Unterhauses hat am 29. Februar 2024 seinen Bericht über Assisted Dying/ Assisted Suicide Second Report of Session 2023–24 (AD/AS) veröffentlicht. Der parlamentarische Ausschuss untersucht in dem 126 Seiten umfassenden Report unter anderem die Erfahrungen aus Ländern, in denen Tötung auf Verlangen und Mitwirkung an Suiziden erlaubt sind sowie die Palliativversorgung im Vereinigten Königreich. Nach einer 14-monatigen Untersuchung empfiehlt der Ausschuss das Verbot des assistierten Suizids in Großbritannien beizubehalten.

Schädliche Vorstellungen von 'nicht-lebenswertem Leben' 

Der Bericht dient als Grundlage für weitere Diskussionen und zukünftige Parlamentsdebatten und stützt sich auf Erkenntnisse eines breiten Spektrums von Interessengruppen. Darin werden Bedenken von Behindertenrechtsgruppen und Menschen mit Behinderungen erwähnt, die darauf hinwiesen, dass assistierter Suizid „die schädliche Vorstellung verstärkt, dass das Leben von Behinderten nicht lebenswert ist“. (Abs.136) Der Bericht weist auf finanzielle Sorgen hin, die dazu führen können, dass Menschen ihr Leben vorzeitig beenden wollen. Auch soziale Komponenten wie Einsamkeit können die Entscheidung einer Person, ihr Leben durch AD/AS zu beenden, beeinflussen.

Zahlreiche Ungereimtheiten in Ländern, die 'Sterbehilfe' erlauben

Der Report kommt zu dem Schluss, dass erhebliche Probleme in der Rechtsprechung bestehen in jenen Ländern, die diese Praxis legalisiert haben. So gäbe es einen Besorgnis erregenden Mangel an Transparenz, wie AD/AS-Prozesse durchgeführt werden. Außerdem sei es extrem schwierig, die Willensfreiheit einer Person einzuschätzen und abzusichern, die nach AD/AS verlangt. Die Bereitstellung von Palliativ- und Sterbebegleitungsdiensten im Vereinigten Königreich müsste dringend verbessert werden, um einen gerechten Zugang für alle zu gewährleisten.

Der Report fordert außerdem dazu auf, mehr finanzielle Mittel für Palliativ- und Sterbebegleitung im Vereinigten Königreich aufzuwenden. Die Regierung sollte außerdem eine nationale Strategie zur Kompetenz im Umgang mit dem Sterben und eine verbesserte Unterstützung der psychischen Gesundheit nach einer unheilbaren Diagnose entwickeln.

Irische Ärzte wehren sich gegen politischen Druck, den assistierten Suizid zu legalisieren

In Irland hat eine parlamentarische Komission am 20. März für die Einführung des assistierten Suizids gestimmt. Die Empfehlungen wurden von neun der 14 Mitglieder des Ausschusses unterstützt. Drei andere - darunter der Vorsitzende des Ausschusses, Michael Healy-Rae - haben einen ausführlichen abweichenden Bericht verfasst, in dem sie die Beibehaltung des bestehenden Verbots der Sterbehilfe fordern.

Das Royal College of Physicians of Ireland (RCPI) sprach sich in einer ersten Reaktion klar gegen ein solches Gesetzesvorhaben aus (RCPI-Stellungnahme, 20.3.2024). Dies würde der bestmöglichen klinischen Praxis zuwiderlaufen. Diarmuid O'Shea, Präsident des RCPI, betont, dass "Sterben und Tod Teil eines Kontinuums der Pflege für jeden Menschen mit einer chronischen oder lebensbegrenzenden Krankheit" seien.

"Ein Sterben in Würde wird durch die mitfühlende, unterstützende und fachkundige Betreuung durch Ärzte, Pflegepersonen, Gesundheits- und Sozialpfleger und andere Personen ermöglicht, die in Krankenhäusern, Hospizen, Hausarztpraxen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen in unserem Land arbeiten", so O'Shea.

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