Bioethik Aktuell

COVID-19: Deutscher Ethikrat spricht sich gegen Sonderrechte für Geimpfte aus

Nicht Infektionszahlen, sondern Hospitalisierung und schwere Verläufe sollten Maßstab für Maßnahmen sein

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Der Deutsche Ethikrat sieht mögliche Erleichterungen für Menschen mit einer Impfung gegen COVID-19 derzeit kritisch. Vielmehr sollten mit Fortschreiten der Impfungen soziale, kulturelle und wirtschaftliche Einschränkungen für alle Bürger schrittweise zurückgenommen werden.

In seiner Ad-Hoc-Empfehlung machte das Expertengremium deutlich, dass es wegen „der noch nicht verlässlich abschätzbaren Infektiosität der Geimpften keine individuelle Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen“ geben dürfe. „Die Wirksamkeit einer Impfung bedeutet, dass der Geimpfte selbst nicht schwer an COVID-19 erkranken kann. In welchem Maße er noch andere mit dem SARS-CoV-2 Virus anstecken kann, wissen wir noch nicht“, erklärte Alena Buyx, Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, berichtet das Deutsche Ärzteblatt (online 4.2.2021)

In seiner Empfehlung spricht sich der Rat gegen etwaige Sonderrechte aus. So sei es für Geimpfte weiterhin zumutbar, die allgemeinen Corona-Empfehlungen zu befolgen. Das Tragen einer Mund-Nase-Maske oder das Abstandhalten sei somit auch für Geimpfte weiterhin angemessen, so der Ethikrat. „Besondere Regelungen für Geimpfte machen keinen Sinn und wären auch ungerecht, weil noch nicht alle Menschen ein Impfangebot erhalten können“, betont Sigrid Graumann, Sprecherin der AG Pandemie des Deutschen Ethikrates. Darüber hinaus sei es nicht möglich, dass kontrolliert werde, ob Pendler einen Impfpass mit sich führen oder nicht. Würden viele Menschen ohne Maske in Bussen und Bahnen unterwegs sein, so die Befürchtung des Ethikrats, nähme auch bei den anderen Fahrgästen die Bereitschaft ab, sich an die Maskenpflicht zu halten.

„Die Infektionszahlen allein können die massiven Einschränkungen der Bevölkerung nicht rechtfertigen“, so Graumann. Mit Fortschreiten der Impfprogramme sollten nicht mehr die Infektionszahlen, sondern primär die Hospitalisierungszahlen sowie schwere Krankheitsverläufe von COVID-19-Patienten und Todesfälle als Maßstab für staatliche Freiheitsbeschränkungen herangezogen werden. „Wir brauchen eine klare Linie für die Rückkehr in die Normalität“, sagte Graumann.

Im Hinblick auf Alten- und Pflegeheime mahnte der Ethikrat, die extremen Kontaktbeschränkungen nach der Impfung aufzuheben. Isolationsmaßnahmen führten zu Depressionen und begünstigten das Voranschreiten einer Demenz-Erkrankung. Sie seien nur zu rechtfertigen, wenn die Bewohner der jeweiligen Einrichtungen noch nicht geimpft seien.

Der Ethikrat wies zudem ausdrücklich auf den Unterschied zwischen staatlichen Maßnahmen und privaten Entscheidungen von Unternehmen hin. Von staatlicher Seite - etwa im Bereich des öffentlichen Verkehrs - dürfe es keine Ungleichbehandlung geben. Wenn sich auf der anderen Seite aber Betreiber von Konzerthallen dazu entschieden, nur Geimpften einen Zugang zu gewähren, dann sei das legitim, berichtet Cicero (online 4.2.2021). Alternativ sei es möglich, die Nicht-Geimpften am Eingang zu testen. Grundsätzlich ist jedoch die Vertrags­frei­heit zu berücksichtigen, die es privaten Anbietern frei stellt zu entscheiden, mit wem sie einen Ver­trag abschließen, sagt Volker Lipp, stv. Vorsitzender des Deutschen Ethikrates.

Institut für Medizinische
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