900 Menschen sind derzeit am Transgender Center Innsbruck (TGCI) in Behandlung, ein Drittel davon unter 18 Jahren – Patienten aus ganz Österreich, Deutschland, Südtirol und der Schweiz. Die Zahl der Erstgespräche habe sich in zehn Jahren fast verdreifacht, berichtet die Gynäkologin und Leiterin des Zentrums an der Klinik Innsbruck, Katharina Feil, gegenüber ORF Tirol (4.6.2026). Als Erklärung verweist sie auf soziale Medien, die dazu geführt hätten, dass sich mehr junge Menschen trauen würden, darüber zu sprechen. Ob der rasante Anstieg der Fallzahlen – insbesondere bei Minderjährigen – allein auf gestiegenes Bewusstsein zurückzuführen ist oder ob soziale Medien im Gegenteil einen problematischen Einfluss ausüben, bleibt eine offene Frage.
Was in der Debatte fehlt
Daniela Karall, Präsidentin der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde, vermisst eine offene Debatte über die Hintergründe und Risiken der Transgender-Behandlung von Kindern und Jugendlichen. „Im Sinne der umfassenden Aufklärung müssen manche Aspekte definitiv Erwähnung finden“, betont Karall. Gegenüber IMABE benennt die Expertin, was in solchen medialen Darstellungen regelmäßig fehlt.
Folgen der Behandlung: Dauerpatient, Prothese, Infertilität
Wer sich einer Transgender-Behandlung unterzieht, wird dauerhafter Patient: anhaltende Hormongaben und, bei operativen Eingriffen, lebenslange Anbindung an das Betreuungssystem wird die Regel. Der Begriff „Geschlechtsumwandlung“ beschreibe die Realität nur unzulänglich, betont Karall. Biologisch bleibe das Geschlecht erhalten, gesunde Organe würden entfernt, und die chirurgisch hergestellten Äquivalente – Neovagina oder Penoid – seien Prothesen, die dem Original funktionell nie entsprechen können, auch nicht in der sexuellen Empfindung. Die Infertilität nach geschlechtsangleichenden Maßnahmen sei weitgehend die Regel, so die Direktorin-Stellvertreterin der Universitätsklinik für Pädiatrie I an der MedUni Innsbruck.
Karall weist auch auf eine weniger diskutierte Folge hin: Im Gesundheitssystem verlieren Betroffene die medizinische Aufmerksamkeit, die ihrem biologischen Geschlecht entspräche – weil dieses im Personeneintrag nicht mehr erkennbar ist. Hinzu kommt die Kostenfrage: Hormone und operative Eingriffe werden vom solidarischen Gesundheitssystem getragen. Für Detransitionen – also die Rückumwandlung, wenn die Betroffenen merken, dass es ihnen nicht besser geht – gilt das in der Regel nicht.
Suizidalität nimmt nach Transgenderbehandlung nicht ab
Zwei verbreitete Annahmen hält Karall für wissenschaftlich nicht haltbar: dass Hormonblockaden reversibel seien und dass die Suizidalität nach erfolgten Maßnahmen abnehme. Letzteres findet sich indirekt auch im ORF-Beitrag: Die Leiterin der Transgenderklinik Feil weist auf die hohen Depressions- und Suizidraten bei Betroffenen hin und rahmt damit implizit die Behandlung als Lösung.
Dass diese Rahmung der aktuellen Studienlage nicht standhält, zeigt eine finnische Untersuchung, über die IMABE im April berichtete: Wissenschaftler werteten Daten von knapp 19.000 jungen Menschen aus dem finnischen Gesundheitsregister aus, darunter über 2.000, die eine Genderdysphorie-Sprechstunde besucht hatten. Schon vor der Behandlung war die psychiatrische Vorbelastung dieser Gruppe deutlich erhöht – jeder Zweite hatte Psychotherapie erhalten, in der Vergleichsgruppe nur jeder Sechste. Nach der Transgender-Behandlung nahm der Bedarf an psychiatrischer Versorgung nicht ab, sondern zu: Zwei Jahre oder länger danach waren fast zwei von drei Transgender-Behandelten in psychiatrischer Behandlung. Selbst wenn man Vorerkrankungen herausrechnet, bleibt das Risiko schwerer psychiatrischer Erkrankungen stark erhöht – bei jungen Männern fünfmal, bei jungen Frauen dreimal höher als in der Vergleichsgruppe, die keine Transgender-Behandlung erhielt. Andere aktuelle Studien bestätigen diesen Befund. (Bioethik aktuell, 18.06.2025; Bioethik aktuell, 07.12.2023)
„Vielleicht sucht er eine Erklärung, warum er sich ständig niedergeschlagen fühlt oder ängstlich ist“, kommentiert der Münchner Kinder- und Jugendpsychiater Alexander Korte die Befunde gegenüber der FAZ (3.6.2026). „Da es heute den Hype um Trans gibt, meint er, das sei bei ihm auch der Fall – aber die Transition löst dann seine psychischen Probleme nicht.“ Korte setzt sich seit Jahren für eine evidenzbasierte Behandlung von Minderjährigen ein, die im Annehmen ihres Geschlechts Probleme haben. (Bioethik aktuell, 01.11.2024)
Europa bremst – Österreich beschleunigt
Dass solche Befunde politische Konsequenzen haben können, zeigt der Blick ins europäische Ausland. Finnland begann bereits 2020, die Vergabe von Pubertätsblockern zu beschränken, und empfiehlt seit 2021 zunächst psychotherapeutische Unterstützung. In Schweden trat im Februar 2023 ein allgemeines Verbot für Pubertätsblocker und gegengeschlechtliche Hormone bei Minderjährigen in Kraft – nachdem die Gesundheitsbehörde festgestellt hatte, dass die Risiken die Vorteile überwiegen. Großbritannien folgte: Nach dem unabhängigen Cass-Report 2024, der für medizinische Eingriffe bei Minderjährigen keine ausreichende Evidenz fand, verbot der NHS zunächst befristet, seit Jänner 2025 unbefristet die Verschreibung von Pubertätsblockern für unter 18-Jährige. Norwegen und Dänemark überprüfen derzeit ihre Regelungen.
Deutschsprachige Richtlinien stehen unter starker fachlicher Kritik
Österreich bewegt sich in die entgegengesetzte Richtung – und das gleich auf mehreren Ebenen. Die Zahlen sind alarmierend: Zwischen 2004 und 2013 wurden 77 Mastektomien bei jungen Frauen mit Geschlechtsdysphorie durchgeführt, zwischen 2014 und 2023 waren es bereits über 1.100 Brustamputationen. Gleichzeitig schreibt eine neue deutschsprachige S2k-Leitlinie den affirmativen Ansatz als Standard fest – also die unkritische Bestätigung des Geschlechtsumwandlungswunsches. Gegen diesen Entwurf hatten sich 2024 und 2025 namhafte Fachleute aus Kinder- und Jugendpsychiatrie in umfangreichen Stellungnahmen gewandt, darunter 14 Universitätsprofessoren und die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie mit über 10.000 Mitgliedern. (Bioethik aktuell, 26.3.2025)
Im Mai 2025 wurde ein Gesetzesvorhaben, das SPÖ, NEOS und Grüne zur parlamentarischen Abstimmung einbringen wollten, geleakt. Das sogenannte „Konversionsmaßnahmen-Schutz-Gesetz“ würde Ärzten, Therapeuten und Eltern unter Strafandrohung von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder 30.000 Euro Geldstrafe verbieten, den Geschlechtsumwandlungswunsch eines Jugendlichen ergebnisoffen zu hinterfragen. (Bioethik aktuell, 23.6.2026) Erziehungsberechtigte, die Einwände erheben, riskierten den Verlust des Sorgerechts.
WPATH-Leitlinien auf schwachem Fundament
Auf schwachem Boden steht auch die wissenschaftliche Basis, auf die sich solche Behandlungen stützen. Das Transgender Center Innsbruck führt seine Mitgliedschaft beim internationalen Leitlinien-Gremium WPATH als Qualitätsmerkmal an. Doch eine 2025 im Fachjournal Archives of Sexual Behavior erschienene Analyse kommt zu einem ernüchternden Ergebnis: Die WPATH-Leitlinien weisen methodische Schwächen auf – undurchsichtige Interessenkonflikte, fehlende Nachvollziehbarkeit bei der Evidenzauswahl. Das Fazit der Forschergruppe: „Gesundheitsfachkräfte und politische Entscheidungsträger sollten vorsichtig sein, diese Leitlinien unkritisch zu übernehmen.“ (Bioethik aktuell, 23.6.2026)
Karall fasst ihre grundsätzliche Kritik in einem medizinethischen Maßstab: Aufgabe der Medizin sei es, „erstens nicht zu schaden, zweitens Vorsicht walten zu lassen und drittens zu heilen.“ Angesichts der dramatisch ansteigenden Zahlen plädiert sie für eine kritische Selbstreflexion, ob die österreichische Praxis diesem ärztlichen Grundsatz entspreche.