Bioethik Aktuell

Erhebliche Sicherheitsmängel: Transgender-Klinik für Jugendliche in London muss schließen

Komplexe Bedürfnisse dürfen nicht alle auf Genderdysphorie reduziert werden, sagen Experten

Lesezeit: 03:55 Minuten

Die Londoner Tavistock Gender-Klinik muss im Frühjahr 2023 ihren Betrieb einstellen. Das derzeitige Therapieangebot für junge Patienten sei unzureichend und potentiell gesundheitsschädigend, urteilte eine unabhängige Kommission.

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Die britische Gesundheitsbehörde National Health Service (NHS) hat verfügt, dass die Londoner Tavistock Gender-Klinik für Jugendliche und Kinder im Frühjahr 2023 ihren Betrieb einstellen muss (vgl. BBC 28.7.2022). Die Entscheidung beruht auf einem vom NHS in Auftrag gegebenen und im Juli 2022 veröffentlichen Zwischenbericht unabhängiger Experten, die die Methoden des Zentrums kritisieren und erhebliche Sicherheitsbedenken äußern (Cass-Review 2022).

Seit mehreren Jahren steht das britische Gender Identity Development Service (GIDS) der Londoner Tavistock Klinik unter scharfer Kritik. Tausende Geschlechtsumwandlungen wurden dort bei Minderjährigen durchgeführt, es kam zu Klagen gegen die Klinik (vgl. Bell vs. Tavistock, 2021), zwischen 2016 und 2019 hatten mehr als 35 Ärzte und Psychologen die Klinik verlassen, da sie die Vorgänge nicht mehr mit ihrem beruflichen Ethos und Gewissen vereinbaren konnten (vgl. Bioethik online, 13.1.2020). 

Das Geschlecht wurde auch bei Menschen mit Autismus umgewandelt

In einem vom NHS in Auftrag gegebenen unabhängigen Bericht stellte die Pädiaterin Hilary Cass, ehemalige Präsidentin des Royal College of Paediatrics and Child Health, erhebliche grundsätzliche Mängel fest (Cass-Review-Letter to NHS, 19.7.2022). So habe die Klinik weder wichtige Daten zu ihren Patienten aufgenommen, noch war sie in der Lage, Änderungen im Pa­ti­en­tenprofil zu erklären. Immer öfter wurden im GIDS physische Geschlechtsumwandlungen auf unsicherer Basis verschrieben und sogar Kinder im autistischen Spektrum mit Gender-Transition behandelt, berichtet die taz (online 31.7.2022)

Gleichzeitig wurde Druck auf Angestellte der Klinik ausgeübt, wenn sie trotz solcher Unklarheiten weder Entscheidungen und Motive noch das Wort der Jugendlichen und Kinder zu ihrer Gender-Identität hinterfragen durften. Die Möglichkeit anderer potenziell vorliegender Probleme wurde ignoriert, obwohl man weiß, dass bei Kindern, die ihr Geschlecht in Frage stellten, keineswegs zwingend eine Geschlechtsdysphorie zugrunde liegt. Häufig liegen andere Ursachen, die mit normalen psychologischen Behandlungen behandelbar sind, zugrunde. Dazu gehören frühe Missbrauchserfahrungen, Autismus, Verlusterfahrungen oder Ausgrenzung aufgrund homosexueller Neigungen.

Einer, der früh auf Missstände im GIDS aufmerksam machte, war der Psychiater David Bell. Statt klare Diagnosen und Therapien anzubieten, hätte man eine Transidentität als Lösung der Probleme dargestellt, so Bell 2019 in einem internen Bericht. Die Klinik habe daraufhin versucht, ihn und andere mit Disziplinarverfahren und dem Vorwurf der Transphobie zum Schweigen zu bringen, so Bell (Bioethik aktuell, 6.5.2019).

Fachleute wissen nicht wirklich, was eine „Geschlechtsdystrophie“ ist

Interessanterweise unterstreicht der Cass-Report, dass es keinen Konsens in der Fachwelt darüber gebe, was genau die Diagnose „Geschlechtsdysphorie“ bedeute, auf deren Grundlage Kinder an das GIDS überwiesen wurden. Die Zahl der Überweisungen hat sich in kurzer Zeit vervielfacht: von 2010/11 138 Fällen auf knapp 5.000 Fälle im Jahr 2021. Die überwiegende Mehrheit dieser Überweisungen waren Jugendliche im Alter zwischen 12 und 17 Jahren, auch 10-Jährige Kinder wurden in der Klinik schon mit hormonellen Pubertätsblockern behandelt.

Cass-Bericht: Indikation für Hormonblocker weiterhin unklar

Wie bereits Schweden, Finnland (vgl. Bioethik aktuell, 1.10.2021) und Frankreich (vgl. Bioethik aktuell, 11.4.2022) führt auch der Cass-Report aus, dass es keinen klaren klinischen Nachweis für den Einsatz von Hormonblockern gebe und dieser im Gegenteil zu späteren Gesundheitsschäden führen könne . „Pubertätsblocker könnten zur zwischenzeitlichen oder dauerhaften Unterbrechung der Entwicklung des Gehirns führen“, heißt es im Cass-Bericht. Doch wie sich diese Behandlung auf den Körper insgesamt und auf den psychosexuellen und geschlechtlichen Reifeprozess nach seiner Wiederaufnahme auswirke, sei unklar. Mit anderen Worten: Pubertätsblocker einzusetzen mit dem Ziel, den sexuellen Reifungsprozess anzuhalten, damit junge Betroffenen theoretisch eine „Pause“ gegeben wird, über die nächsten Schritte nachzudenken in Hinblick auf die "Wahl" ihres Geschlechts, kann zerstörerische Folgen haben. Jugendliche könnten demnach noch weniger in der Lage sein, eine Entscheidung zu treffen, die lebenslange und einschneidende Konsequenzen für sie hat. 

Eine Integration in andere psychiatrische Dienste wird empfohlen

Laut Cass-Report sei eine einheitliche Ursache für Geschlechtsdysphorie „sehr unwahrscheinlich“ und damit führe eine einheitliche Therapie, vor allem, wenn sie „potentiell irreversibel“ sei, zu „Streit und Polarisierung“, was aber mangels einer offenen Diskussionskultur nicht in Lösungen münde. Viele junge Pa­ti­en­ten hätten „komplexe Bedürfnisse“, die aber alle unter dem Label „Geschlechtsdysphorie“ vereinheitlicht und hormonell behandelt würden.

GIDS setze junge Menschen einem „beachtlichen Risiko der Beeinträchtigung ihrer psychischen Gesundheit“ aus und könne Pa­ti­en­ten schaden, so das verheerende Urteil. Der Cass-Report empfiehlt für die Zukunft, neue „familiennahe regionale Zentren“ aufzubauen, die in andere psychiatrische Dienste für Kinder integriert werden. Damit soll der Zugang zu psychosozialen Diensten und einer ganzheitlichen Betreuung gewährleistet werden, um den "holistischen Bedürfnissen von verletzlichen Patienten“ in diesem Bereich entgegenzukommen. Der Endbericht der Untersuchung wird für 2023 erwartet.

Institut für Medizinische
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