Nach mehr als einer Woche Debatte und rund 2.000 geprüften Änderungsanträgen – von denen die meisten abgelehnt wurden – verabschiedete die Nationalversammlung am 25. Februar zwei Texte: einen einstimmig angenommenen Gesetzesentwurf zur Palliativen Versorgung und Begleitung (491 Stimmen) sowie den kontroversen Gesetzesentwurf zum Recht auf „Sterbehilfe“ (299 Ja, 226 Nein, 37 Enthaltungen). Die meisten Fraktionsvorsitzenden hatten ihren Mitgliedern freie Abstimmung gewährt.
„Heute sagen wir ihnen, dass wir sie gehört haben und dass sie endlich das Recht haben werden, in Frieden, Freiheit und mit Würde zu sterben", erklärte Berichterstatter Olivier Falorni (Fraktion der Demokraten). Parlamentspräsidentin Yaël Braun-Pivet begrüßte die Annahme und bekräftigte ihre Entschlossenheit, die endgültige Verabschiedung noch vor dem Sommer sicherzustellen.
Wenige Stunden zuvor hatte Regierungssprecherin Maud Bregeonin (Partei Renaissance von Macron) in einem persönlichen Statement erklärt, der Gesetzentwurf gehe „zu weit" und öffne „die Büchse der Pandora". (Le Monde, 26.2.2026)
Nächste Station: Getzesentwurf geht an den Senat
Das Gesetz geht nun erneut an den Senat, der nach heftigen Debatten in erster Lesung zu keiner Einigung gekommen war. Kommt auch diesmal kein Konsens zustande, sieht das französische Verfassungsrecht nach einem gemeinsamen Ausschuss und weiteren Lesungen vor, dass am Ende die Nationalversammlung das letzte Wort haben kann.
Bevölkerung lehnt Gesetz mehrheitlich ab – quer durch alle Lager
Dass die heutige Abstimmung dem Willen der Bevölkerung entspricht, stellt eine aktuellen Studie des liberalen französischen Thinktanks Fondation pour l'innovation politique (Fondapol) in Frage. Die im Herbst 2025 unter 3.021 Personen durchgeführte und im Januar 2026 veröffentlichte Umfrage zeigt: 51 Prozent der Franzosen lehnen den Gesetzesentwurf ab – unabhängig von ihrer politischen Zugehörigkeit. Selbst bei Renaissance-Anhängern (Macrons Partei) überwiegt die Skepsis: 49 Prozent dagegen, nur 43 Prozent dafür. Der in der öffentlichen Debatte behauptete breite Rückhalt für ein Pro‑Sterbehilfe‑Gesetz relativiert sich damit deutlich.
Dieser stützte sich auf eine 2024 vom „Verein für das Recht auf ein würdiges Sterben“ (ADMD) in Auftrag gegebenen Ifop-Umfrage, die zu einer angeblichen 92 Prozent Zustimmung kam - eine Zahl, die auch von den internationalen Medien weitgehend unkritisch übernommen wurde (Reuters, Le Monde, Euronews, ZDF, Al Jazeera).
Wie kam es zur Behauptung, 92 Prozent würden Sterbehilfe befürworten?
Die Fondapol-Studie liefert dafür eine methodische Erklärung. Die Ifop-Umfrage (Mai 2024) mit 2.527 Personen wurde vom Verein für das Recht auf ein würdiges Sterben (ADMD) in Auftrag gegeben. Die erste Frage lautete: „Manche Menschen, die an unerträglichen und unheilbaren Krankheiten leiden, bitten Ärzte um Sterbehilfe, also darum, ihr Leben ohne Leiden zu beenden. Sollte das französische Recht Ihrer Meinung nach Ärzten erlauben, das Leben dieser Menschen auf deren Wunsch hin ohne Leiden zu beenden?“ 92 Prozent der Befragten antworteten mit „Ja“ –Damit wurde ein angeblich großer Rückhalt in der Bevölkerung suggeriert.
Fondapol dagegen legte den Teilnehmern einen Katalog von 30 Fragen vor, in denen verschiedenste praktische Aspekte des Gesetzesentwurfs angesprochen wurden – etwa: „Ein Psychiater könnte zu zwei Jahren Gefängnis und 30.000 Euro Geldstrafe verurteilt werden, wenn er versucht, einen depressiven Patienten daran zu hindern, Euthanasie oder assistierten Suizid zu beantragen. Stimmen Sie dem zu?“ Das Ergebnis: Je konkreter die Fragen die praktischen Konsequenzen des Gesetzes benennen, desto größer fällt die Ablehnung aus.
Suizidprävention steht nun unter Strafandrohung
Hintergrund dieser konkreten Frage zum Beispiel ist die im Gesetzesentwurf heftig debattierte Einführung eines sogenannten „Behinderungsdelikts“ (délit d'entrave): Künftig drohen dem, der versucht, jemanden von einem Wunsch nach Tötung auf Verlangen oder assistiertem Suizid abzuhalten, bis zu zwei Jahren Gefängnis und 30.000 Euro Geldstrafe. Explizit für diese Kriminalisierung sind laut Fondapol-Umfrage nur 33 Prozent, 49 sind Prozent dagegen. Ein Antrag auf ein komplementäres „Anreizdelikt“ zum Suizid wurde dagegen mit nur einer Stimme Überhang abgelehnt.
Fachkräfte im Gesundheitsbereich – Ärzte, Pflegepersonal, Apotheker – warnen vor einer Kriminalisierung ihrer Kernaufgabe der Suizidprävention. Medizinisches Handeln zum Schutz des Lebens könnte künftig als „übergriffig“ eingestuft werden könnte. Auch Angehörige, die einen geliebten Menschen vom Suizid abbringen und lebensbejahende Wege aufzeigen, stehen damit unter Strafverdacht. (Protokoll Parlamentarische Debatte, 24.5.2025)
Das Gesetz verordnet zudem, dass alle Institutionen die Ausübung von Tötung auf Wunsch und Beihilfe zum Suizid in ihren Räumlichkeiten genehmigen müssen und jede Verweigerung bestraft. Wer selbst ablehnt, Sterbehilfe zu leisten, ist verpflichtet, den Patienten weiterzuleiten. Damit zählt das französische „Sterbehilfe“-Gesetz zu den weltweit repressivsten. Nicht einmal in den Niederlanden wird das gefordert.
Massive Bedenken bei Schutzbestimmungen
Die Studienergebnisse liefern auch hinsichtlich anderer Aspekte des Gesetzesentwurfs ein differenziertes Bild: 73 Prozent der Befragten verlangen eine obligatorische psychiatrische Begutachtung bei Zweifeln an der Urteilsfähigkeit, 78 Prozent ein spezielles Verfahren für Menschen mit geistiger Behinderung. 57 Prozent halten die Regelung zur Zweitmeinung – bei der der zweite Arzt den Patienten nicht persönlich untersuchen muss – für unzureichend.
Bevölkerung will mehr Palliativversorgung statt „Sterbehilfe“
50 Prozent der Befragten fordern, zunächst die Palliativversorgung flächendeckend sicherzustellen. Derzeit erhalten nur etwa die Hälfte der Betroffenen tatsächlich Zugang – rund 400.000 Menschen bleiben ausgeschlossen (Bioethik aktuell, 27.04.2025).
Angesichts der angespannten öffentlichen Finanzen äußert auch der Politikwissenschaftler Dominique Reynié, Universität Sciences Po und Direktor von Fondapol, Bedenken. Er befürchtet, dass Euthanasie und assistierter Suizid zu einer „schnellen Antwort“ auf den Mangel an palliativer Versorgung werden könnten. Ökonomische Gründe für eine Ausweitung von „Sterbehilfe“ sind in Belgien, den Niederlanden oder Kanada bereits Teil des öffentlichen Diskurses.
Noch deutlicher wird das Votum in einer konkreten Situation: Wenn ein naher Angehöriger schwer erkranken würde, wünschen sich 52 Prozent der Befragten hochwertige Palliativversorgung anstatt Euthanasie.
„Sterbehilfe“ kommt als Gesundheitsdienstleistung auf Krankenkasse
Der am 25.2. 2026 verabschiedete Konsenstext zur Palliative Care sieht zwar neue Betreuungseinrichtungen vor, das einklagbare Recht auf Palliativversorgung wurde jedoch gestrichen. Gleichzeitig wird „Sterbehilfe“ von der Krankenversicherung bezahlt. Sie soll in Frankreich als eine Form der medizinischen Versorgung behandelt werden, die für den Patienten kostenlos ist und vollständig durch das öffentliche Gesundheitssystem getragen wird (Art. 18).
Gesellschaft wurde überrumpelt
Die französische Gesellschaft sei von der Gesetzesinitiative überrumpelt worden, kritisiert Reynié. Fast die Hälfte der Bevölkerung (48 Prozent) hat weder mit Freunden noch in der Familie über das Thema gesprochen. 70 Prozent befürchten schwere Konflikte innerhalb von Familien, sollte das Gesetz verabschiedet werden. Während Präsident Macron das Vorhaben als Schritt zu einem „humanistischen Modell“ begrüßt, betrachten große Teile der Bevölkerung, Fachpersonal aus dem Bereich Palliative Care, Behindertenverbände und christliche Verbände die Entwicklung als fundamentale gesellschaftliche Zäsur.