Bioethik aktuell

Schwangerschaftsabbruch: Frauen in Not brauchen bessere Unterstützung

IMABE: Sozialer Druck und Alleingelassenwerden sind Formen der Fremdbestimmung

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In Irland soll bis Ende des Jahres ein Gesetz zur Straffreiheit bei Abtreibungen bis zur 12. Woche - auch ohne spezielle Indikation - verabschiedet werden. Am 25. Mai hatten die Iren in einem Referendum mit 66 Prozent das nahezu absolute Abtreibungsverbot in der irischen Verfassung gekippt. Die Abtreibung bis zur Geburt bzw. dem Einsetzen der Wehen soll ebenfalls erlaubt sein, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist (physisch oder psychisch) oder bei einer fetalen Missbildung, die während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt zum Tod des Kindes führen kann. Eine verpflichtende Meldung der Abtreibungen beim Gesundheitsministerium ist vorgesehen, Ärzte und Pflegepersonal sollen aus Gewissensgründen die Mitwirkung an einer Abtreibung verweigern dürfen.

Während Befürworter von einem Sieg des „Rechts auf Selbstbestimmung“ der Frau sprachen, kritisierten Lebensrechtorganisationen eine Aushöhlung des Rechtsstaates, da nun das Grundrecht auf Leben einer bestimmten Personengruppe - den Ungeborenen - zur Disposition stünde.

Um eine wirklich freie Entscheidung treffen zu können, brauche es umfassende Information - auch über Risiken und Alternativen. Bewusste Desinformation und die Bagatellisierung der psychischen und physischen Folgen von Abtreibung seien keine geeignete Grundlage für eine freie Entscheidung, betont die Publizistin Gudula Walterskirchen (vgl. Die Presse, online, 4.6.2018) angesichts der durch das irische Votum neu aufgeflammten Debatte zum Schwangerschaftsabbruch. Schwangere in Not müssten mehr als 40 Jahre nach Einführung der Fristenregelung in Österreich immer noch auf die damals versprochenen Hilfestellungen wie den Ausbau von Beratungsstellen und finanzielle Unterstützung warten. In Österreich gibt es weder eine mehrtägige verpflichtende Bedenkzeit wie in vielen anderen Ländern, noch offizielle Erhebungen oder Zahlen. „Gezielte Hilfe und Vorbeugung ist deshalb nicht möglich“, kritisiert Walterskirchen.

„Von keiner Frau wird eine Abtreibung als erstbeste Lösung angesehen“, ergänzt IMABE-Geschäftsführerin Susanne Kummer, „Frauen stehen in einer existentiellen Krise, Abtreibung ist eine Tragödie“. Schätzungen zufolge werden in Österreich jährlich mehr als 10.000 Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. In der Schweiz waren es 2016 offiziell 10.256 Abtreibungen bei einer Einwohnerzahl von 8,4 Millionen, in Deutschland wurde 2017 ein Höchststand von 101.200 Abtreibungen bei 82 Millionen Einwohnern erreicht (vgl. Bioethik aktuell, 12.3.2018).

„Wir sind uns alle einig, dass die Selbstbestimmung der Frau ein hohes Gut ist. Dafür braucht es aber echte Wahlfreiheit. Wenn Frauen unter sozialem Druck entscheiden müssen oder wenn sie in ihrer Not finanziell alleine gelassen werden und keine soziale Unterstützung bekommen, haben wir es mit klaren Formen von Fremdbestimmung zu tun“, betont Ethikerin Kummer.

Hinweis: Das Internetportal https://www.abtreiben.at/ der St. Paulus Medienstiftung der Erzdiözese Wien bietet Information und Hilfe rund um die ungeplante Schwangerschaft und Alternativen zur Abtreibung.

Institut für Medizinische
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