Autonomien des Alterns

Imago Hominis (2010); 17(1): 25-35
Clemens Sedmak

Zusammenfassung

In diesem Artikel werden verschiedene Zugänge zum Konzept der „Autonomie“ erörtert. Es wird die Unterscheidung in „bewohnte“ und „unbewohnte Autonomie“ vorgeschlagen. In einem zweiten Schritt wird die Autonomie unter dem Blickwinkel des Alterns geprüft – gestützt auf das reale Lebensbeispiel von Walter und Inge Jens. Vor diesem Hintergrund werden vier Ebenen der Autonomie unterscheidbar. Die letzte Dimension – „Selbsthaftigkeit“ – ist mit einem neuen Terminus, der „Lebenstiefe“, verquickt. Diese verweist auf die menschliche Identität, welche durch Bindungen und Formungen des persönlichen Lebens geprägt ist, welches durch eine Ausrichtung von Plänen und Handlungen gestaltet wird. Autonomie sollte überdacht werden, und zwar eher im Sinne von „Selbsthaftigkeit“ als von „Unabhängigkeit“.

Schlüsselwörter: Autonomie, Selbsthaftigkeit, Altern, Lebenstiefe

Abstract

The article discusses different approaches to the concept of “autonomy” and introduces the distinction between “inhabited” and “non-inhabited autonomy”. In a second step the concept of autonomy is challenged looking at the situation of ageing – using the real life example of Walter and Inge Jens. It is against this background that the article distinguishes four levels of autonomy. The last dimension – “selfhood” – is linked with a new term, “life depth”, which points to human identity characterized by commitments and a person’s life shaped by a direction of plans and actions. Autonomy should be rethought, in terms of “selfhood”, rather than in terms of “independence”.

Keywords: Autonomy, Selfhood, Ageing, Life Depth


1. Autonomie und Selbsthaftigkeit

Autonomie gilt als einer der Leitwerte unserer Kultur. Unter „gutem Altern“ wird mitunter eine Form des Älterwerdens verstanden, die in möglichst vielen Bereichen möglichst lange möglichst viel an Autonomie erhalten lässt. Dabei wird Autonomie als Selbstbestimmung in Form von Entscheidungs- und Handlungsfreiheit bestimmt. Hier steht das Vermögen zur Wahl im Vordergrund;1 wir haben es mit Autonomie als Entscheidungs- und Handlungskompetenz zu tun. Die autonome Person ist in einem bestimmten Kontext entscheidungs- und handlungsfähig und kann aus verschiedenen Optionen frei wählen. Auf dem Hintergrund dieser Auffassung von Personen kann man Handlungssubjekte als rational, gleich und frei ansehen, was im philosophischen Liberalismus, wie ihn etwa John Rawls mitgeprägt hat, eine entscheidende Rolle spielt – dabei wird die Idee der Selbstbestimmung in einen überpersönlichen Rahmen eingebettet, innerhalb dessen Entscheidungen getroffen werden.2 Eine Reduktion von Wahloptionen scheint nach diesem Verständnis zu einer Reduktion von Autonomie zu führen.

Es ist freilich möglich, den Akzent in der Verwendung des Begriffs „Autonomie“ auch anders zu setzen: Wenn Autonomie wesentlich mit dem „Selbst“ als Träger zu tun hat, kann der Autonomiebegriff wesentlich mit dem Begriff der „Selbsthaftigkeit“ in Zusammenhang gebracht werden. Der Begriff der Autonomie bezieht sich schließlich gerade auch auf „Selbstgesetzgebung“ und damit auf die Fähigkeit, nach selbst gewählten, selbst verfügten und eventuell selbst entwickelten Normen leben zu können und leben zu wollen.3 In diesem Sinne bezieht sich der Autonomiebegriff auf die Wahl einer Lebensrichtung, auf die Entscheidung für eine bestimmte Lebensform, die von Lebensplan und Zukunftsperspektive gekennzeichnet ist. Autonomie als Selbstgesetzgebung setzt „Nachdenklichkeit“ voraus, eine Form der Reflexivität, die sich auf Welt, Weltbezug und die eigene Person bezieht. Wenn man Autonomie als Selbstgesetzgebung versteht, setzt man das Verständnis des „Selbst“ als einer kohärenten Größe, die über „Integrität“ (also eine Form von nichtbeschädigter „Ganzheit“) verfügt, voraus.4 Wenn man nun bedenkt, dass im Rahmen der Identitätspsychologie Erik Eriksons5 „Integration“ die eigentliche Aufgabe in der Identitätsarbeit der letzten Lebensphase – des Alters – ist, so könnte man auf die Idee kommen, dass sich Autonomie im Alter in einer besonderen Weise darstellt – weniger als die Fähigkeit zu Entscheidungen in einer punktuellen Situation als vielmehr als das Ringen um die Ganzheit der geschichtlich verfassten Selbsthaftigkeit. Das Selbst scheint dann integriert, wenn es im Großen und Ganzen von sich erzählen kann.6 Dabei wird Selbsthaftigkeit wesentlich dadurch aufgebaut, dass bestimmte lebenstragende Grundentscheidungen dem Leben Kontur und Richtung geben, wodurch gerade aber auch die Zahl der Wahloptionen eingeschränkt wird. Die Beziehung zu den eigenen Kindern ist beispielsweise identitätsstiftend, „selbstbildend“. Durch diese Kontur des Selbst werden Entscheidungsfreiheiten und Handlungsfreiheiten tatsächlich und in einem handfesten Sinn eingeschränkt.

Wenn man den Konnex zwischen „Autonomie“ und „Selbsthaftigkeit“ betrachtet, dürfte sich folgende Dynamik abzeichnen:

(i) In der Phase des Aufbaus eines strukturierten Selbst steht die Selbstbestimmung, die Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen und Handlungsoptionen zu nützen, im Zentrum.

(ii) Im Stadium steigender Verantwortung wandelt sich der Autonomiebegriff mehr und mehr von „Selbstbestimmung“ hin zur „Selbstgesetzgebung“ – in dem Sinne, dass ein Mensch mit Verantwortung lebenstragende Entscheidungen trifft, die im Sinne von „existentiellen commitments“7 das weitere Leben prägen, ihm Richtung und Tiefe geben, Quellen von Normativität erschließen,8 gerade deswegen aber auch die angeführte Selbstbestimmung einschränken.

(iii) In jenen Lebensabschnitten, in denen die „Handlungsverantwortung“ sinkt und eine „Gesinnungsverantwortung“ zunimmt,9 zeigt sich Autonomie wesentlich als Integration von Selbstbestimmung und Selbstgesetzgebung in einer „Selbsthaftigkeit“ – in der Fähigkeit und Bereitschaft eines Menschen, „er selbst“ oder „sie selbst“ zu sein, mit der ganzen Geschichte, mit allen Erfahrungen und Taten. Eben auch in diesem Sinne hat Autonomie mit Selbstrespekt zu tun.10

Bewohnte und unbewohnte Autonomie

Auf dem Hintergrund solcher Überlegungen lässt sich eine Unterscheidung einführen, die für das Verständnis von „Autonomie im Alter“ relevant sein kann: Ich möchte auf dem Hintergrund der Beziehung zwischen Autonomie und „Selbst“ eine Unterscheidung einführen, die Unterscheidung zwischen „bewohnter“ und „unbewohnter“ Autonomie. Aleida Assmann hat an einer Stelle zwischen „bewohntem“ und „unbewohntem“ Gedächtnis unterschieden; das bewohnte Gedächtnis ist das Funktionsgedächtnis, das lebendige Gedächtnis einer Gruppe, die aus dem Gedächtnis Identität bezieht; das unbewohnte Gedächtnis ist das Speichergedächtnis, das der Archivierung von Vergangenheit dient, aber keine vitalen Impulse für Verständnis und Bewältigung der Gegenwart vermittelt.11 Entsprechend kann man sich „unbewohnte Autonomie“ als die objektivierende Gesetzgebung eines rationalen Subjekts vorstellen, das insofern ersetzbare Handlungen setzt, als diese auf der Grundlage von Verallgemeinerbarkeit erfolgen. Hier treffen wir auf eine Form der Autonomie, die Selbstgesetzgebung bei einem überpersönlichen und vernünftigen Standpunkt ansiedelt, womit im Grunde genommen alle Menschen zu ähnlichen Gesetzgebungen kommen müssten. Eben hier entsteht die von Bernard Williams im ersten Kapitel seines Moral Luck geäußerte Anfrage, auf welche Weise denn bestimmte Projekte oder auch Gesetze und Bestimmungen besondere und persönliche werden können. Christine Korsgaard hat die Frage am Ende ihres letzten Buches so formuliert: „We construct ourselves from our choices, from our actions, from the reasons that we legislate. But if all reasons, once we legislate them are public, then it seems as if none of them are mine. Everybody’s reasons seem to belong equally to everyone, that is, they have normative force for everyone, and so apparently I have just as much reason to carry out your project as my own.“12 Das ist die Herausforderung unbewohnter Autonomie, bei der das Subjekt nur als Speicher von Gesetzgebungsprozessen dient, die auch in einem anderen Medium ablaufen könnten. Michael Sandel, um noch ein prominentes Beispiel zu erwähnen, hat die Konzeption von Person und Selbst in Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit als „unbewohnt“ im skizzierten Sinn kritisiert: „The Rawlsian self is … an antecedently individuated subject, standing always at a certain distance from the interests it has“.13 Dieser Punkt durchzieht in verschiedenen Versionen die Kritik Sandels am Projekt einer liberalen Gerechtigkeitstheorie. Diese Form von Autonomie ist insofern unbewohnt, als kein „besonderes, tiefes, geschichtliches Subjekt“ Träger dieser Autonomie ist.14

Im Unterschied zu dieser Form von „ersetzbarer Trägerschaft“ treffen wir im Fall von „bewohnter Autonomie“ auf ein strukturiertes Selbst mit „robust identity“. „Robuste Identität“ ist eine solche, die durch lebenstragende Grundentscheidungen bestimmt ist und die die Richtung dieser Grundentscheidungen auch gegen Widrigkeiten durchhalten kann. Ein derart robustes Selbst bildet den Träger von Selbstbestimmung, Selbstgesetzgebung und Selbstintegration. Autonomie kann dann gerade nicht von den Bindungen abgelöst werden, die die Identität verankern: „It seems natural and reasonable to presume that when a person is acting under his own control, he will guide his conduct with a special eye to those things that he considers to be of greatest importance to him.“15 Wir haben es hier mit einem “Selbst” zu tun, das sein eigenes Leben “bewohnt”: Harry Frankfurt hat in seinen Arbeiten immer wieder auf “Strukturen der Sorge” hingewiesen, die die Identität eines Menschen prägen; durch das, worum wir uns sorgen, bekommt unser Leben ein unverwechselbares Profil, und wir werden an unserem eigenen Leben beteiligt – und gleichzeitig erfahren wir Einschränkungen und Verwundbarkeiten: „Caring about something makes us susceptible to certain additional gratifications and disappointments. It is primarily because it serves to connect us actively to our lives.“16 Bewohnte Autonomie ist das Ringen um ein gestaltetes Leben, das Personen mit Identität, die durch besondere Bindungen und besondere Verpflichtungen konstituiert – und entsprechend eingeschränkt – sind, auf sich nehmen. Der Begriff der bewohnten Autonomie lässt den Begriff von Autonomie mit dem Begriff von “Selbsthaftigkeit” und Selbsthaftigkeit mit besonderen, tiefen Bindungen verknüpfen. Bewohnte Autonomie ist identitätsstiftend. Um eben diese Form bewohnter Autonomie und deren Bewahrung geht es im Alter.

2. Altern und Autonomien

Sehen wir uns ein Beispiel an, das selbstredend einzigartig ist, aber doch auch auf allgemeinere Aspekte des Alterns hinweist: Inge Jens erzählt im letzten Kapitel ihrer „unvollständigen Erinnerungen“ von der Demenz ihres Mannes, dem bekannten deutschen Philosophen Walter Jens.17 Ich möchte aus diesen Schilderungen vier Gesichtspunkte hervorheben, unter denen sich das Thema „Autonomie und Altern“ befragen lässt: (i) die Autonomie der Angehörigen; (ii) die Autonomie des alten Menschen; (iii) die Eigengesetzlichkeit der Welt; (iv) Selbsthaftigkeit.

(i) Die Autonomie der Angehörigen

Natürlich wollen wir nicht vergessen, dass Inge Jens, die im Jahr 2007 ihren 80. Geburtstag feierte, auch mit Fragen von eigenem Altern und Autonomie befasst ist. Der Akzent soll nun aber auf die Frage gelegt werden, wie das Altern eines Menschen die Autonomie von Menschen betrifft, die diesem Menschen nahe stehen und den Reduktionsprozess aus der (menschlichen) Nähe erleben. Pflegeverantwortung schränkt den Handlungsspielraum in jedem Fall ein; sie strukturiert das Gefüge von Sorge und Besorgtsein und bindet Menschen an bestimmte Räume, an bestimmte Zeiten, an bestimmte Tätigkeiten und an bestimmte Wünsche. Aber nicht nur auf diese Weise wird die optionale Autonomie von Inge Jens eingeschränkt: Sie wird zweitens in ihrem Selbstverständnis und in ihrem Selbstrespekt auch dadurch herausgefordert, dass sie nun nicht mehr die selbstbewusste Ehefrau in einer auf Gleichberechtigung aufbauenden Beziehung sein könne; die Idee von Partnerschaft im Rahmen von symmetrischer Partnerschaftlichkeit ging verloren; gleichzeitig entstanden dadurch Zugriffe auf ihren Lebensspielraum: „Er war krank: Das war wirklich nicht mehr zu übersehen. Aber gegen die logische Folgerung, dass mich diese Erkenntnis veranlassen sollte, seinen Wünschen Rechnung zu tragen, weil ihn die Krankheit innerhalb unserer Beziehung zum eindeutig Schwächeren machte, lehnte ich mich auf“ (IJE 286 f.). Eine Ehe, die auf ein sechzig Jahre währendes Gespräch aufgebaut war, das nahezu keinen Bereich ausklammerte, kommt als „Miteinanderreden“ an einen Punkt des unwiderruflichen Abbaus. Das schränkt auch die Möglichkeiten von Inge Jens, sich in ihrer Autonomie zu begreifen, ein. Denn die Situation legt nahe, ein Gewebe von „Höflichkeitslügen“ aufzubauen, Walter Jens den Eindruck zu vermitteln, man könne seine Beiträge zur sozialen Welt in einer dem früheren Leben vergleichbaren Weise „ernst“ nehmen: „Ich war so wenig gewohnt, ihn anzulügen. Er würde die Demütigung außerdem sofort bemerken, und alles wäre schlimmer, als es vorher gewesen war.“ (IJE 291) Drittens sieht Inge Jens jenen Aspekt von Autonomie eingeschränkt, der sich daraus ergibt, dass sie lebenstragende Grundentscheidungen getroffen hat, diese durchhalten will, aber an die Grenzen dessen kommt, was sie wollen können muss; also an die Grenzen der Umsetzbarkeit dessen, was sie meint, ihrem Mann zu schulden. Inge Jens beschreibt diese Überforderung mit Sätzen wie: „Es war schrecklich; doppelt schrecklich, weil ich zunehmend nur noch gereizt reagieren konnte und meine Zurückweisung neue Aggressionen provozierte“ (IJE 279); oder: „Ich schämte mich meines Zorns: Ich wusste doch, dass er krank war. Dennoch reagierte ich heftig, wenn er mich Nacht für Nacht durch sein Herumgeistern störte oder gar plötzlich vor meinem Bett erschien“ (IJE 286); oder: „Das überforderte mich. Ich fühlte mich gedemütigt. Gewiss, er war krank, aber bedeutete das denn wirklich einen Freibrief für sein Benehmen?“ (IJE 290). Überforderung ist die Erfahrung eines Widerspruchs zwischen „Wünschen erster Ordnung“ und „Wünschen zweiter Ordnung“, also zwischen dem, was wir wollen, und dem, was wir zu wollen wünschen; oder auch eines Widerspruchs zwischen „Wollen“ und „Können“. Beide Formen von Widerspruch schränken Autonomie ein, weil die „Optionen auf machbares Wollen“ reduziert werden. Inge Jens fühlt sich gezwungen, „die Tatsache zu realisieren, dass auch meine Kräfte begrenzt waren.“ (IJE 282). Inge Jens erlebt also einen dreifachen Angriff auf ihre Autonomie – die Einschränkung ihrer Selbstbestimmung, die Einschränkung ihrer Selbstgesetzgebung und die Einschränkung dessen, was man „volitive Autonomie“ nennen könnte. Und sie erfährt, dass sie ihre eigene Selbsthaftigkeit schützen muss; so berichtet sie aus einer früheren Phase der Erkrankung: „Er wollte nach Hause und er wollte zu mir. Ich konnte ihm diesen Wunsch nicht erfüllen. Ich musste, jedenfalls für einige Zeit, allein sein – unerreichbar für ihn. Das war ausschließlich von mir aus gedacht. Ich wusste es. Aber ich brauchte die ‚Auszeit’ – das wusste ich auch. Anderenfalls wäre ich mir selbst abhandengekommen. Nur auf mich allein gestellt, konnte ich das ‚Aus-der-Welt-Sein’ nutzen“ (IJE 292). Der Schutz der Selbsthaftigkeit erweist sich als Schutz der identitätsstiftenden Bindung(en).

(ii) Die Autonomie von alten Menschen

Walter Jens leidet unter dem Verlust von Kontrolle über die Gestaltung des Lebens; er weiß sich zunächst als schwächeres Glied in der Ehe, bis ihm auch dieses Wissen entgleitet, was die Schwächung weiter verstärkt. Walter Jens leidet unter der zunehmenden Mühsal sozialer Teilhabe und möchte „mitspielen“ in den kulturellen Spielen. Anfangs noch „machte er Pläne, versprach Gutachten und kam mit vollgekritzelten Seiten in mein Arbeitszimmer, um mir den ‚Text’ zu ‚diktieren’. Aber es gab keinen Text“ (IJE 279). Walter Jens wollte beteiligt werden, auch wenn er nicht wusste, woran (IJE 285). „Er begann, vielleicht aus der Angst heraus, gewisse Dinge nicht mehr mitzubekommen, zu insistieren und bestand recht ultimativ, ja, gelegentlich auch rücksichtslos auf Teilhabe“ (IJE 290). Walter Jens leidet an der größer werdenden Kluft zwischen Eigengesetzlichkeit und Gesetzlichkeit der Welt, auch der sozialen Welt. „Muss er befürchten, dass das Gespräch über ihn hinweg geführt wird, reagiert er aggressiv“ (IJE 297). Er leidet daran, dass die gewohnten Maßstäbe, die er an das Leben heranträgt (Selbstbestimmung), sich nicht mehr anlegen lassen, weil sich die Parameter verschoben haben. Es ist ein tragischer Zustand, vergleichbar einem Menschen, der ein Maßband verwendet, dessen Einheiten ohne sein Wissen verschoben wurden; oder einem Menschen, der mit seinem gewohnten Maßband Objekte vermisst, die sich aber ständig verändern. Dadurch wird die Selbstbestimmung von Walter Jens eingeschränkt. Er leidet unter Orientierungslosigkeit, findet sich in der Welt nicht mehr zurecht. Und damit fallen die beiden wesentlichen erkenntnistheoretischen Eckpunkte von Autonomie weg: Weltverständnis und Selbstverständnis, die in ihrer Beziehung zu einander Selbstbestimmung und Selbstgesetzgebung ermöglichen. Von Selbstgesetzgebung kann im Falle von Walter Jens’ Lebenssituation deswegen kaum mehr die Rede sein, weil sich die Bestimmungsansprüche von Walter Jens mehr und mehr von der Makroebene von Lebensprojekten auf die Mikroebene kleiner Alltagsentscheidungen verschieben – auch das könnte mit der Reduktion von Autonomie im Altern gemeint sein; die Autonomie reduziert sich auf die Herausforderung der Selbstbestimmung. In einem Punkt allerdings bleibt die Herausforderung der Selbstgesetzgebung erhalten – in der Frage nach dem Sterbenswunsch. Walter Jens hatte gemeinsam mit Hans Küng ein Buch über menschenwürdiges Sterben verfasst,18 in dem er einen selbstbestimmten Tod gefordert hat, und auch eine „Betreuungs- und Vorsorgevollmacht“ unterschrieben, die den Passus enthält: „Wenn ich geistig so verwirrt bin, dass ich nicht mehr weiß, wo ich bin, und Familie und Freunde nicht mehr erkenne … dann verlange ich, dass alle medizinischen Maßnahmen unterbleiben, die mich am Sterben hindern“ (IJE 301). Inge Jens kann nicht einschätzen, ob ihr Mann wirklich Todeswünsche artikuliert, „wenn er wiederholt und sehr deutlich artikuliert: ‚Ich will nicht mehr’, ‚Ich möchte tot sein’, ‚Bitte lass mich sterben’. Ich kann nicht sicher sein, dass er wirklich meint, was er sagt, und ob ihm das Problem des unwiderruflichen Endes, des ‚Nie mehr wieder’ überhaupt ‚bewusst’ ist.“ (IJE 300). Auf dieser Ebene, die den letzten Abschnitt im Leben von Walter Jens mit seinen selbstgesetzgebungsambitionierten Lebensphasen verbindet und Teil eines Lebensprojekts macht, das auf eine längere Geschichte verweist und Teil einer reichen Lebenserzählung ist – auf dieser Ebene stellt sich die Frage nach Autonomie als Selbstgesetzgebung; und dies in Form der Frage: Wie mit der wachsenden Widersprüchlichkeit zwischen Selbstgesetzgebung auf einer geschichtlichen Makroebene mit der schwindenden Selbstbestimmung auf Mikroebene umgehen? Für Walter Jens stellen sich also Anfragen an die Autonomie auf eine zweifache Weise – auf der Ebene der Selbstbestimmung in dem Sinne, dass der Bezug zur äußeren Welt entgleitet und dass das „Selbst“, das zu bestimmen wäre, keine kohärente und vermittelbare Größe mehr zu sein scheint; und auf der Ebene der Selbstgesetzgebung, die einerseits nicht mehr möglich ist, andererseits mit der gegebenen (Selbst-)Gesetzlichkeit aus einer früheren Lebensphase umzugehen hat. Hier stellt sich die dringliche Frage: Was ist das „unverlierbare Selbst“ eines Menschen, der in eine irreversible Geschichte eingebettet ist und Bindungen erfährt, die ihrerseits als unwiderruflich empfunden werden (Inge Jens weiß, dass sie ihren Mann nicht verlassen kann)? Welche Unverletzbarkeit bleibt bei aller Zerbrechlichkeit erhalten?

(iii) Die Eigengesetzlichkeit der Welt

Gerade im Altern, das vielfach als „widrig“ erfahren wird, erleben wir den Umstand, dass sich die Welt mit einer gewissen Eigengesetzlichkeit menschlichem Wollen und Handeln entgegen stemmt. Diesen Widerstand der Welt hatte Albert Camus seinerzeit mit dem Begriff des Absurden zu vermessen versucht. Altern wirft auch Fragen der „Autonomie der Welt“ auf, die sich mit je eigenen Gesetzen, die nicht nach Belieben gebeugt werden können, den Lebensplänen und Lebensprojekten entgegen stellt. Inge Jens muss für ihren Mann einen neuen Wohn- und Sanitärbereich im Erdgeschoss des Hauses einrichten lassen. Das ist kein Luxus, sondern eine „Notwendigkeit“, erzwungen von den Umständen. Ein demütiger, ein realistischer Blick auf die Welt lässt diese aufgezwungenen Notwendigkeiten erkennen. Es sind historische (und nicht metaphysische) Notwendigkeiten, aber dennoch Bedingungen, die nicht durch eine Interpretation von Tatsachen geleugnet werden können, sondern sich als widrig und fordernd aufdrängen. Die Fähigkeit, „Ja“ zur Welt sagen zu können, was als Ausdruck geistiger Gesundheit gewertet werden kann, ist auch als die Fähigkeit zu verstehen, die äußere Welt in ihrer Widerständigkeit, die Anpassung und Einpassung verlangt, anzuerkennen; die Welt also in ihrer Eigengesetzlichkeit anzunehmen. Die Eigengesetzlichkeit der Welt, die Gefüge ausbildet, in die sich ein Mensch (auch) einpassen muss, um Orientierung zu erhalten, überfordert Walter Jens zusehends; Inge Jens beschreibt die qualvolle Zeit, in der ihr Ehemann das Abnehmen seiner geistigen Kräfte zu realisieren begann, „in der er merkte, dass ihm gewisse Dinge entglitten, sich verselbständigten, eine eigene Gesetzmäßigkeit entwickelten und sich keinem Kontext mehr fügten“ (IJE 276). Hier wird keine Gesetzmäßigkeit, keine „Ordnung“ im Äußeren mehr sichtbar, die Bezugspunkte lösen sich auf, die Orientierungssysteme werden brüchig. Gerade das Altern verlangt nach einem neuen „Sinn für Realitäten“, der umso schwerer aufzubringen ist, wenn der Realitätssinn verloren geht.

(iv) Selbsthaftigkeit

Wir haben bereits in den einleitenden Überlegungen gesehen, dass der Begriff der Autonomie nicht von der Frage nach Person und Selbst getrennt werden kann. „Selbsthaftigkeit“, also das Konstituiertsein als besonderer Mensch, ist von Selbstgesetzgebung und Selbstbestimmung nicht zu trennen. Was macht einen Menschen zu einem besonderen Menschen? Was macht das „Selbst“ eines Menschen aus, das „verloren“ oder hintangestellt werden kann (Selbstaufgabe, Selbstlosigkeit)? Inge Jens erfährt ihre Selbsthaftigkeit durch Bindungen, die gerade dann wichtig werden, wenn die äußeren Aspekte von optionaler Autonomie reduziert werden. Anlässlich ihres 80. Geburtstages, bei dem ihr Mann nicht anwesend ist, weil er sich im Tropenheim befindet, feiert Inge Jens ein Fest der Freundschaft: „Ich merkte, dass es mir im Augenblick mehr denn je ein Bedürfnis ist, mich des Daseins von Freunden zu vergewissern, deren Hilfe ich in der zurückliegenden Zeit dankbar in Anspruch genommen habe und deren Zuspruch mir auch in Zukunft guttun wird … Ganz offensichtlich war es mir ein starkes Bedürfnis, mich angesichts der dramatischen Veränderungen gewisser Traditionen zu erinnern, die unser gemeinsames Leben strukturiert hatten“ (IJE 283). Der Festabend wird zu einem Fest von Bindungen: „Nicht vergessen hingegen habe ich den Wert der Freundschaft, den ich noch nie so konkret erfahren hatte wie an jenem Festabend. Und wenn ich seither eines ganz sicher weiß, dann dies: Ohne meine Kinder und ohne Freunde hätte ich die letzten Jahre nicht durchgestanden“ (IJE 284). Diese Bindungen geben Inge Jens Rückhalt, um die Bindung an ihren Mann Walter, eine identitätsstiftende Bindung, die jenes „Selbst“, um dessen Gesetzgebung und Bestimmung es geht, in einem eminenten Sinn mitkonstituiert hat. Inge Jens weiß um die Kraft dieser Bindung: „Ich wusste nur eines – das allerdings sehr genau: dass ich ihn niemals würde verlassen können. Vor mehr als fünfzig Jahren hatte ich versprochen, bei ihm zu bleiben, ‚bis dass der Tod uns scheide.’ Das galt.“ (IJE 291) Inge Jens weiß um diese Bindung, die sie nicht nur aktiv eingegangen ist, sondern von der sie auch im Laufe der Jahre und Jahrzehnte geprägt und geformt worden ist. Es ist müßig, zu diskutieren, ob Autonomie wichtiger sei als die Bindung. Die Frage wird hinfällig, wenn man Autonomie als „Nomie“ eines „Selbst“ versteht, das sich über Bindungen konstituiert, oder wenn man „Bindung“ als „Versprechen eines Selbst“ unter dem Aspekt von Freiheit auffasst.

Die Frage nach der Selbsthaftigkeit wird zum Schlüssel in einer Pflegesituation, wie sie Inge Jens auferlegt ist. Selbsthaftigkeit hat mit Vertrautheit zu tun, die sich durch die Bindung an Menschen, Handlungsmuster, Orte und Zeiten einstellt. Die vertraute Umgebung im Haus in Tübingen gibt Walter Jens Halt. Solche Vertrautheit kann sich offensichtlich nur einstellen, wenn der „Aufbau des Selbst“, der nicht nur mit Konstruktionen und Entscheidungen, sondern auch mit Formungen und Widerfahrnissen zu tun hat, einem Rhythmus folgt, mit einer Ordnung und Regelmäßigkeit vonstatten geht, Kontinuität aufweist. Neben der Vertrautheit, die die Einbettung des Selbst in eine Geschichte zeigt, fällt vor allem ein Aspekt am Altern von Walter Jens auf, der mit dem Begriff des „Lebenswie“ ausgedrückt werden kann. Darunter möchte ich folgendes verstehen: Es gibt einen „propositionalen Aspekt“ am menschlichen Leben, in dem es um das „Was“ von Lebensprojekten und Lebensplänen geht. Dieser Aspekt wird mit Fragen wie „Was machst du?“, „Was willst du?“, „Was meinst du?“, „Was hast du erlebt?“ ausgedrückt. Neben diesem Aspekt kann man einen „qualitativen Aspekt“ am menschlichen Leben unterscheiden – hier geht es um folgende Fragen: „Wie sagst du etwas?“, „Wie willst du etwas?“, „Wie meinst du etwas?“, „Wie hast du etwas erlebt?“ Inge Jens deutet in ihrem Bericht an, dass das Wie zusehends den Vorrang vor dem Was einnimmt. Sie schreibt: „Es gab doch immerhin Augenblicke, in denen er sich freute, wenn ich auf ihn einging, seine Einwürfe und Pläne ernst nahm und versuchte, ‚etwas aus ihnen zu machen’. Nur: was, und, vor allem: wozu?“ (IJE 290 f.) – und weiter: „Doch war das wirklich so wichtig? Genügte es nicht, ihm das Gefühl zu geben, dass er etwas geschafft hatte?“ (IJE 291). Weniger das Was des Geschehenen als das Wie der Erfahrung scheint hier eine Rolle zu spielen. Der Weltbezug von Walter Jens wird weniger von propositionalen Gehalten und Inhalten als von Modi und Qualitäten bestimmt: „Wir wagten es wieder, vertraute Freunde zu den Mahlzeiten einzuladen, denn wir haben den Eindruck, dass ihn ‚Tischgespräche’ erfreuen. Dabei ist es für das Wohlbefinden nicht nötig, das Wort ständig an ihn zu richten. Es genügt, ihn anzuschauen und so in die Unterhaltung einzubeziehen. Er versteht zwar nicht, was gesagt wird, er kann auch keinen komplexen Handlungsablauf oder Zusammenhang verfolgen. Er orientiert sich nicht an dem, was, sondern daran, wie etwas gesprochen wird. Die Satzmelodie, der phonetische Duktus und die gestische Zuwendung entscheiden, ob er sich zugehörig oder ausgeschlossen fühlt“ (IJE 296f). Oder noch deutlicher: „Wenn es mir gelingt, mich auf seinen Sprachrhythmus einzustellen, ist die Logik Nebensache“ (IJE 298). Die „Lebensmelodie“, wenn man es so ausdrücken kann, rückt in den Vordergrund. Walter Jens „genießt die Melodie der Sprache auch ohne ‚Sinn’“ (IJE 304). Was heißt in diesem Zusammenhang „Sinn“? – wohl die Vergewisserung Teil einer bewegten Ordnung zu sein, Teil eines Spiels zu sein, an dem man auf je eigene Weise, aber eben doch Teil hat. Selbsthaftigkeit wird dann über indirekte Bezüge, über das „Wie“, über die Melodie des Lebens vergewissert. Dies wird auch am Schluss von Inge Jens’ Betrachtungen deutlich. Sie besucht mit Walter Jens ein Konzert, ein Unterfangen mit unsicherem Ausgang – Walter Jens’ Teilhabe ist unspektakulär, nicht auszuweisen: „Erst als auch das Nachspiel vorbei war und das Publikum zu applaudieren begann, nahm er wieder von uns Notiz: ‚Was machen die?’ Und ehe er zugewandt und freundlich die vielen Menschen begrüßte, die ihm die Hand drücken wollten, sagte er nach einem tiefen Seufzer: ‚Das war wunderbar.’“ (IJE 308)

3. Autonomie und Lebenstiefe

Der Satz „Das war wunderbar“ drückt ein „Ja“ zum Leben aus, wie es die Integration von Geschichte und Geschehen in Selbsthaftigkeit verlangt. Autonomie zeigt sich in dieser Lebensphase in einer dreifachen Form: a) im Versuch, Momente von „Selbstbestimmung“ bei Pflegebedürftigen wie Angehörigen zu erhalten, zu stützen, zu verteidigen; b) in der Herausforderung der Wandlung von Selbstbestimmung hin zu Selbstgesetzgebung bei den Angehörigen, die in die Pflicht genommen werden, lebensprägende Verantwortung übernehmen müssen und damit in ihren eigenen Spielräumen (ähnlich wie bei der Entscheidung für Kinder) eingeschränkt werden;19 c) in der Aufgabe, geschichtlich gewachsene „Strukturen des Selbst“ zu erhalten, zu bestärken und zu leben – im Rahmen einer Lebenserzählung, bei der die letzte Phase vielleicht ein neues Kapitel aufschlägt, nicht aber ein neues Buch darstellt.

Was den ersten Punkt betrifft, muss deutlich gesagt sein, dass das Altern ein Prozess ist, der Handlungs- und Entscheidungsspielraum auf natürliche Weise einschränkt. Menschliches Altern ist durchaus auch ein Prozess der Reduktion. Dies kann mit sprachlichen Formulierungen („ältere Menschen“ und nicht „alte Menschen“), mit chirurgischen Eingriffen oder mit therapeutischen Strategien („anti-ageing“) beschönigt oder weich gebettet werden (im Sinne eines „soft landing“ sozusagen), kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Altern auf der Ebene des Äußeren und Physischen mit Begrenzung und Einschränkung, mit Abbau, Verlangsamung und Schrumpfung zu tun hat. Altern bedeutet: ein Mehr an „Weniger“; es vermehrt sich das „Weniger an Lebenstagen“, das „Weniger an Lebenskraft“, das „Weniger an Belastbarkeit“. Die Aspekte, mit denen wir Autonomie als Selbstbestimmung angenähert haben, treten in reduzierter Form auf: Die Optionen werden aus äußeren wie aus inneren Gründen kleiner, das Projekt eines Lebensentwurfs wird aufgrund des sich verdichtenden „Vergangenheitsüberschusses“, der die Lebensperspektive prägt, verengter.

So stellt sich eine Frage, die durchaus „autonomiekritisch“ sein kann: Wie kann Reduktion auf gute Weise gelingen?

Ich möchte hier einen weiteren Begriff einführen, den Begriff der Lebenstiefe. Lebensstandard wird um der Lebensqualität willen reduziert, Lebensqualität aufgrund von Lebenstiefe. Lebenstiefe ergibt sich aus den Bindungen, die ein Mensch eingeht, erfährt und einzugehen bereit ist; ein Leben hat Tiefe, wenn es eine Richtung aufweist, sodass viel Kraft und Entschlossenheit, viele Bindungen und Entscheidungen in dieselbe Richtung gehen – gleich einem Graben oder Bohren, das in die Tiefe geht oder gleich der steten Bewegung des Wassers, das einen Stein aushöhlen kann. Ein Leben hat Tiefe, wenn diese Kraft und diese Bindungen mit Intensität in diese eine Richtung eingesetzt werden. Während sich Lebensstandard aus den äußeren Gütern und Lebensqualität aus dem Wohlbefinden und dem Lebensglück speisen, speist sich die Lebenstiefe aus den Bindungen. Diese Bindungen verleihen Identität. Diese Bindungen sorgen dafür, dass nicht alle Erfahrungen auf derselben Ebene liegen, dass es eben nicht gleich-gültig ist, wie man lebt und was man erfährt. Identitätsstiftende Bindungen sorgen dafür, dass wir wissen, wer wir sind, aber gerade deswegen sind wir auch verwundbar – wir bauen ein Selbst auf, wenn wir in unserem Leben Werte identifizieren, für die wir bereit sind, auch einen Preis zu zahlen. Alan Paton hat in seinem Roman Ah, But Your Land is Beautiful einen jungen Südafrikaner während des Apartheidregimes beschrieben, der sich politisch engagiert, wohl wissend um die Gefahren, die ein solches Engagement mit sich bringt. Er sagt den Seinen: „I don’t worry about the wounds. When I go up there, which is my intention, the Big Judge will say to me, Where are your wounds? and if I say I haven’t any, he will say, Was there nothing to fight for? I couldn’t face that question.“20 Wenn wir ein Leben mit Tiefe führen wollen, gehen wir Bindungen ein, für die wir uns dann auch in unserem Leben und mit unserem Leben einsetzen.

Lebenstiefe bildet, so mein Vorschlag, den Hintergrund dafür, „Selbstbestimmung“ in „Selbstgesetzgebung“ zu wandeln und „Selbstgesetzgebung“ in „Selbstintegration“. Reduktion ist angewiesen auf „Lebenstiefe“. Dies gilt neben Reduktionsprozessen zugunsten der Umwelt, als Ausdruck von Solidarität und im Hinblick auf das Leben künftiger Generationen auch für das Altern. Gelingendes Altern bezieht sich auf „Lebenstiefe“. Ein Leben mit Tiefe zeichnet sich doch durch die Bereitschaft aus, Leid um eines Gutes willen auf sich zu nehmen. Dazu muss man aber Werte und Güter als solche erkannt haben. Und aus diesem Grund führt ein Leben mit Lebenstiefe in sinnvoll erlebte Leidenssituationen hinein. Damit hängt der Begriff der Lebenstiefe mit dem Begriff eines ernsthaften Lebens zusammen: Ein ernsthaftes Leben ist ein Leben, in dem etwas auf dem Spiel steht – und das gerade deswegen nicht nur Spiel ist. Der englische Dirigent Benjamin Zander berichtet von einer Erfahrung aus seiner Studienzeit: „My teacher, the great cellist Gaspar Cassadó, used to say to us as students, ‚I’m so sorry for you; your lives have been so easy. You can’t play good music unless your heart’s been broken.“21 Das hat etwas mit Ernsthaftigkeit und Lebenstiefe zu tun. Ein ernsthaftes Leben zwingt uns in Entscheidungssituationen; zwingt uns dazu, über uns nachzudenken – und damit jene Nachdenklichkeit zu entwickeln, von der Hannah Arendt in ihrem Werk immer wieder schreibt.

Nachdenklichkeit ist im Altern in einer besonderen Weise gefordert. Denn Altern ist ein Prozess, der Lebenssicherheiten erschüttert und neu aushandeln lässt. In gewisser Weise ist das Altern die Erfahrung von Fremdheit und Entfremdung. Im Altern spricht die Wirklichkeit in der Sprache des Fremden zu uns. Wir werden daran erinnert, dass wir nicht ganz „dazugehören“, nicht ganz „hineingehören“, in eine Welt, in der eben nicht alles ist, wie es ist, und in der eben nicht alles geschieht, wie es geschieht – und in der die Dinge gerade nicht immer unseren Vorstellungen und Wünschen gemäß geschehen und sind. Das Altern ist eine Erfahrung, in der wir uns notwendigerweise auch als passiv, als geformt erfahren; wir sind Empfangende einer Veränderung, die uns widerfährt. In diesem Sinne hat das Altern etwas mit einem Erleiden gemein. „Autonomie“ im Sinne von „Selbstintegration“ bedeutet denn auch die Integration schwindenden Handlungsraumes in die eigene Lebensgeschichte. Autonomie ist dann gerade nicht das Selbst, das sich bestimmt – sondern das Selbst, das Ja zu jenen Gesetzen sagen kann, die es sich selbst gegeben hat und die ihm aus einer Antwort auf Wirklichkeit, Lebensgeschichte und Beziehungen auferlegt werden. Was bleibt, sind identitätsstiftende Beziehungen, die das Selbst in Bezug zu seiner Geschichte halten, selbst wenn der eigene reflexive Sinn für Selbsthaftigkeit verloren gegangen ist.

So kommen wir wieder auf die im Punkt c) aufgeworfene Frage zurück: Welche „Strukturen des Selbst“ sind nicht der Zerbrechlichkeit unserer Funktionsweisen ausgeliefert?

Das Altern mag zum Eindruck einer Fragmentierung führen, bei der eine Lebensphase dominant zu werden und alle Geschichtlichkeit auszulöschen droht. Hierin liegt eine soziale Verantwortung für das Selbst des Anderen – eine Herausforderung für den Schutz der Autonomie als Schutz der „Selbsthaftigkeit“. Die Unteilbarkeit der Person, von der Viktor Frankl geschrieben hat22, ist der Hinweis auf menschliche Selbsthaftigkeit, die jenseits äußerer Veränderungen und jenseits des unmittelbar Beobachtbaren bleibt – wobei interessanterweise jene Autonomie, die sich als Selbstgesetzgebung und „starke Sorge“ aufgebaut hat, von diesen Bindungen starker Sorge geschützt wird, die Autonomie als Selbsthaftigkeit zu erkennen – jenseits aller Funktionalitäten. So gilt einmal mehr: Was bleibt, stiftet die Liebe.

Referenzen

  1. Vgl. Downie R. S., Telfer E., Autonomy, Philosophy (1971); 15: 293-301
  2. Autonom zu handeln heißt nach Rawls „acting from principles that we would consent to as free and equal rational beings“ (Rawls J., A Theory of Justice, Harvard UP, Cambridge/Mass (1971), S. 516).
  3. Diese Überlegungen ergeben sich auf dem Hintergrund der Philosophie Kants (vgl. Akademieausgabe IV, S. 446 ff.); Autonomie ist dann als Kombination von Freiheit und Verantwortung zu verstehen; „it is a submission to law that one has made for oneself. The autonomous man, insofar as he is autonomous, is not subject to the will of another“ (Wolff R. P., In Defense of Anarchism, Harper and Row, New York (1970), S. 14).
  4. Dieser Gedanke wird entfaltet von Laura Waddell Ekstrom – Waddell Ekstrom L., Autonomy and Personal Integration, in: Taylor J. S. (Ed.), Personal Autonomy. New Essays on Personal Autonomy and Its Role in Contemporary Moral Philosophy, CUP, Cambridge (2005), S. 143-161
  5. Erikson E., Identität und Lebenszyklus, Suhrkamp, Frankfurt/Main (1966)
    Erikson E., Der vollständige Lebenszyklus, Suhrkamp, Frankfurt/Main (1988)
  6. Vgl. Taylor C., Quellen des Selbst, Suhrkamp, Frankfurt/Main (1994)
  7. Robert Brandom hat die Idee entwickelt, dass wir mit Aussagen „diskursive commitments“ eingehen, die uns auf weitere Sprechhandlungen verpflichten; diskursive commitments schaffen Bezugspunkte, an denen wir gemessen werden (Brandom R., Making It Explicit, Harvard UP, Harvard (2004)); ähnlich dienen „existentielle commitments“ als Bezugspunkte und Koordinaten, die mit der Struktur von Versprechen verglichen werden können.
  8. H. Frankfurt hat überzeugend aufgewiesen, dass die Liebe Gründe für das Handeln liefert; ein Mensch, der „starke Sorge“ für jemanden übernommen hat, hat damit einen Zugang zu Gründen, die in dieser Sorge liegen und nicht von außen „heranmotiviert“ werden müssen. – Frankfurt H., Reasons of Love, Princeton UP, Princeton (2004)
  9. Unter „Handlungsverantwortung“ könnte man eine Verantwortung für bestimmte Operationen und Aktionen verstehen, unter „Gesinnungsverantwortung“ eine Verantwortung nicht-aktionsbezogener und nichttätiger Art, die sich in einer Verantwortung für Einstellungen und Vorstellungen, Wünsche und Neigungen ausdrückt. Wenn der Handlungsspielraum kleiner wird, tritt der Aspekt der Handlungsverantwortung zurück; die Aufgabe der „Integration“ im reifen Alter ist eine Herausforderung für die Gesinnungsverantwortung.
  10. Hill T. E., Autonomy and Self-Respect, Cambridge UP, Cambridge (1991)
  11. Assmann A., Funktionsgedächtnis und Speichergedächtnis – zwei Modi der Erinnerung, in: Platt K., Dabag M. (Hrsg.), Generation und Gedächtnis. Erinnerungen und kollektive Identität, Leske + Budrich, Opladen (1995), S. 169-185
  12. Korsgaard C., Self-Constitution. Agency, Identity and Inegrity, Oxford UP, Oxford (2009), S. 207
  13. Sandel M., Liberalism and the Limits of Justice, 11. Auflage, Cambridge UP, Cambridge (2008), S. 62
  14. Zu einem „tiefen Selbst“ vgl. Seigel J., The Idea of the Self. Thought and Experience in Western Europe Since the Seventeenths Century, Cambridge UP, Cambridge (2005)
  15. Frankfurt H., Necessity, Volition and Love, Cambridge UP, Cambridge (1999), 132
  16. Frankfurt H., The Importance of What We Care About, 14. Auflage, Cambridge UP, Cambridge (2007), S. 93
  17. Jens I., Unvollständige Erinnerungen, 3. Auflage, Rowohlt, Reinbek (2009) – Im Folgenden verwende ich für dieses Buch die Abkürzung „IJE“.
    vgl. auch Jens T., Demenz. Abschied von meinem Vater, Goldmann, Gütersloh (2009)
  18. Jens W., Küng H., Menschenwürdig sterben: Ein Plädoyer für Selbstverantwortung. Mit einem Text von Inge Jens, Piper, München (2009) – In diesem Text reflektiert Inge Jens auf die veränderten Interpretations- und Rahmenbedingungen im Lichte ihrer Pflegeerfahrungen.
  19. Diese Dynamik beschreibt sehr anschaulich Tahar Ben Jelloun in seinem Bericht über die Betreuungsbedürftigkeit seiner Mutter – Jelloun T. B., Yemma – Meine Mutter, mein Kind, BTV, Berlin (2007)
  20. Paton A., Ah, But Your Land Is Beautiful, David Philip, New York (1996), S. 66 f.
  21. Zander R. M., Zander B., The Art of Possibility, Penguin, New York (2000), S. 31
  22. Frankl V., Zeit und Verantwortung, Deuticke, Wien (1947), S. 25
    Frankl V., Der Wille zum Sinn, 2. Auflage, Huber, Bern (1972), S. 108

Anschrift des Autors:

Univ.-Prof. MMag. DDDr. Clemens Sedmak, Professor für Philosophie an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Salzburg
Franziskanergasse 1, A-5020 Salzburg
Clemens.Sedmak(at)sbg.ac.at

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