Bioethik Aktuell

Interview des Monats: „Auch Kinder haben Rechte"

Lesezeit: 06:40 Minuten

Soll künstliche Befruchtung auch für Alleinstehende erlaubt sein? Bald entscheidet darüber der VfGH. Die Wiener Ethikerin Susanne Kummer (IMABE) mahnt im Interview: In der Debatte um die sogenannte reproduktive Selbstbestimmung kommen die Rechte der Kinder zu kurz.

 

© Unsplash_Annie Spratt

Bioethik aktuell: Der Verfassungsgerichtshof muss sich demnächst mit der Frage beschäftigen, ob auch alleinstehende Frauen Zugang zur künstlichen Befruchtung haben können. Warum sollte sie dieses Recht nicht haben?

Der Wunsch nach einem Kind ist zutiefst menschlich. Aus Sicht der Ethik muss man aber einen Schritt weiter gehen: Reicht ein Wunsch aus, um daraus ein einklagbares Recht zu machen, wenn dadurch ein dritter Mensch entsteht? Ist ein Kind etwas, worauf Einzelpersonen ein Anspruchsrecht haben? In dieser Frage geht es nicht nur um den Wunsch einer Frau. Es geht immer um drei Personen: die Frau, das entstehende Kind – und den genetischen Vater. Aufgabe des Staates ist, die Rahmenbedingungen zu schützen, unter denen ein neuer Mensch ins Leben kommt.

Aber Paare dürfen künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen. Warum nicht auch Singles? Ist das nicht diskriminierend?

Der Begriff Diskriminierung wird hier sehr schnell verwendet. Das Gesetz unterscheidet ja nicht zwischen wertvollen und weniger wertvollen Frauen, sondern zwischen Ehepaaren bzw. Lebensgemeinschaften und Alleinstehenden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte räumt den Staaten hier bewusst einen Gestaltungsspielraum ein, weil es hier nicht nur um die Autonomie der Erwachsenen geht, sondern um eine komplexe Interessenabwägung, insbesondere mit Blick auf das Kindeswohl. Denn es macht einen Unterschied, ob ein Kind in eine bestehende Partnerschaft hineingeboren wird oder ob Vaterlosigkeit von Anfang an geplant und rechtlich fixiert ist.

Viele Kinder wachsen heute ohnehin bei Alleinerziehenden auf. Wo ist da der Unterschied?

Wir müssen unterscheiden zwischen einer biografischen Entwicklung und einer geplanten rechtlichen Konstruktion. Viele Alleinerziehende leisten Großartiges! Hintergründe sind häufig Trennung vom Partner, Krankheit oder Tod – das Leben ist nicht perfekt planbar. Etwas anderes ist es aber, wenn der Staat Strukturen schafft, in denen von Beginn an vorgesehen ist, dass ein Elternteil rechtlich keine Rolle spielt und faktisch unsichtbar bleiben soll. Solidarität mit Frauen zu zeigen, die es schwer haben aufgrund einer so nicht geplanten Situation ist etwas anderes als die bewusste Entscheidung, eine Elternfigur von vorneherein strukturell auszublenden.

Wenn das Kind geliebt wird und gut versorgt ist – reicht das nicht?

Liebe zu erfahren, ist natürlich zentral. Aber Liebe kann nicht die Wunde zudecken, seine eigene Herkunft nicht zu kennen. Das wissen wir längst aus der Adoptionsforschung. Ein Kind kann geliebt werden und trotzdem Fragen nach seiner Herkunft haben. Stellen Sie sich vor, ein Kind fragt später: „Warum wurde entschieden, dass ich meinen Vater nicht kennen soll?“ Diese Frage verdient zumindest, dass wir sie vorab mitdenken.

Identität entsteht ja nicht nur durch soziale Bindung, sondern auch durch Herkunftswissen. Menschen wollen wissen, woher sie kommen – nicht, weil Gene alles sind, sondern weil Biografie mehr ist als Erziehung. Wir unterschätzen oft, wie grundlegend dieses Bedürfnis ist. 

Internationale Studien, etwa aus Schweden, Belgien und den USA, zeigen, dass für viele durch Samenspende gezeugte Jugendliche und Erwachsene ihre Herkunftsgeschichte ein wichtiger Teil ihrer Identität ist. Viele sprechen von einem „fehlenden Puzzleteil“ in ihrer Biografie: Sie wollen wissen, von wem sie bestimmte Eigenschaften haben und wie ihre genealogische Linie aussieht. Da genügt es nicht zu sagen: „Ich habe deinen Vater aus einem Katalog im Internet ausgesucht.“ Oft suchen jungen Menschen ihre biologischen Väter, um das fehlende Puzzleteil zu finden. Wenn diese dann aber jeden Kontakt ablehnen und blockieren, kann das unglaublich verletzen. Nicht jedes Spenderkind leidet, aber eine relevante Zahl sucht aktiv nach ihrer genetischen Herkunft – und diese Stimmen dürfen wir nicht ignorieren. 

Haben Sie dafür ein Beispiel, das zeigt, was Sie meinen?

Ein Beispiel ist der in Wien lebende Musiker Albert Frantz. Er beschreibt, dass er von seiner Mutter geliebt wurde, die Ungewissheit über seinen biologischen Vater aber als tiefe innere Wunde erlebt hat. Er formuliert es zugespitzt: „Die Natur kennt keine Spender, sondern nur Eltern.“ Solche Stimmen zeigen, dass es hier nicht um Ideologie geht, sondern um existenzielle Fragen nach Herkunft und Zugehörigkeit. Und wenn man von Diskriminierung spricht, dann sollte man wohl eher von jener der Kinder sprechen.  Es gibt in Deutschland eine Selbsthilfegruppe namens Spenderkinder, in den USA die Donor Sibling Registration. Das allein sollte uns zu denken geben – Menschen brauchen Selbsthilfegruppen, um mit ihrer Entstehungsgeschichte klarzukommen und sich für die Rechte betroffener Kinder einzusetzen.

Ist das wirklich ein so großes gesellschaftliches Thema – oder reden wir von Einzelfällen?

Wir reden längst nicht mehr von Einzelfällen. In Großbritannien sprechen Schätzungen seit den 1990er‑Jahren von rund 70.000 Kindern, die durch Samen- oder Eizellspenden entstanden sind; allein im Jahr 2018 waren es etwa 2.800 Geburten, mit deutlich steigender Tendenz. In Deutschland geht man von über 100.000 sogenannten Spenderkindern aus. Ein großer Teil des verwendeten Spenderspermas wird international gehandelt, vor allem aus Ländern wie Dänemark und den USA. In Österreich sind es mittlerweile wohl mehr als 3.000 Kinder. 

Wir sehen also eine strukturelle Entwicklung eines internationalen reproduktionsmedizinischen Marktes. Da ist natürlich auch ein millionenschweres Geschäft. Menschliche Samen und natürlich auch Eizellen werden international im großen Stil gehandelt. Das verändert unser Verständnis von Elternschaft und Familie. Darüber sollten wir zumindest offen diskutieren.

Sie sprechen auch von Risiken. Welche Risiken meinen Sie konkret?

Es gibt medizinische und systemische Risiken. IVF bedeutet einen Eingriff in den Körper, mit hormoneller Stimulation, möglichen Überstimulationssyndromen und einem erhöhten Risiko für Frühgeburten. Das heißt, es gibt auch Risiken für die Kinder.

Wir haben außerdem das ethische Problem der sogenannten überzähligen Embryonen, die im Zuge einer künstlichen Befruchtung auf Vorrat hergestellt werden und dann jahrelang in Tiefkühltankern gelagert werden. Wenn eine medizinische Indikation vorliegt, versucht man Risiken abzuwägen. Bei einer gesunden, fruchtbaren Frau fehlen solche medizinischen Gründe allerdings. Da geht es um die Realisierung eines Lebensprojekts. Wenn es keine medizinische Gründe gibt, ist aber auch im eigentlichen Sinn nicht die Medizin zuständig.

Auf der systemischen Ebene zeigt ein aktueller europäischer Fall, wie verwundbar das System ist: Ein dänischer Spender mit einer seltenen erblich bedingten Krebsveranlagung hat fast 200 Kinder gezeugt, verteilt auf mehrere Länder. Bei natürlicher Fortpflanzung betrifft ein solches genetisches Risiko meist eine Familie; bei international gehandeltem Samen kann dasselbe Risiko plötzlich Dutzende oder Hunderte Kinder betreffen.

Aber in Österreich ist das doch gesetzlich geregelt?

Auf dem Papier ja, in der Praxis nur teilweise. Laut Gesetz haben Kinder ab dem 14. Lebensjahr Recht auf Zugang zu Informationen über ihre genetische Herkunft. Das klingt zwar schön, heißt aber im Umkehrschluss: Die gesamte Kindheit und beginnende Pubertät haben diese Kinder keinerlei rechtlichen Zugang, um zu wissen, wer ihr Vater ist. Weil der Staat das nicht vorsieht, und die Männer schützt statt die Kinder.

Zudem kommt, dass es bis heute kein zentrales Register gibt, wie etwas in Deutschland, wo alle Betroffenen in ihre Daten einsehen können, 90 Jahre lang. In Österreich liegt der Entwurf seit 2015, also seit mehr als 10 Jahren in einer ministerialen Schublade. Das ist eigentlich ein Skandal. Das heißt: Wir diskutieren neue Ansprüche und eine Ausweitung von Rechten Erwachsener, während bestehende Kinderrechte – nämlich das Wissen um die eigene Herkunft – noch gar nicht zuverlässig umgesetzt sind.

Manche würden sagen, Sie argumentieren hier gegen Frauenrechte und ein modernes Familienbild. Was entgegnen Sie?

Ich argumentiere nicht gegen Frauenrechte, sondern für eine vollständige Perspektive. Frauenrechte sind wichtig, aber sie stehen nicht isoliert im Raum: Wenn ein Kind entsteht, entsteht ein eigener Rechtsträger mit eigenen Interessen. Frauenrechte enden nicht dort, wo Kinderrechte beginnen – wir müssen beides gemeinsam denken. Der Gesetzgeber muss alle Betroffenen mitbedenken: die leibliche Mutter, das Kind aber auch den leiblichen Vater des Kindes.

Sie sprechen immer wieder von Kinderrechten. Was genau ist aus Ihrer Sicht hier berührt?

Die UN-Kinderrechtskonvention spricht vom Recht des Kindes, seine Eltern zu kennen, soweit möglich. Wenn wir Strukturen schaffen, in denen ein Elternteil bewusst anonym bleibt oder rechtlich ausgeschlossen wird, berührt das dieses Recht unmittelbar.
Wir diskutieren heute viel über reproduktive Selbstbestimmung der Erwachsenen. Ich finde, wir sollten genauso über die „biografische Selbstbestimmung“ sprechen, also über das Recht eines Menschen, seine eigene Herkunft zu kennen. 

Was wünschen Sie sich vom Verfassungsgerichtshof in dieser konkreten Frage?

Ich wünsche mir, dass der VfGH sorgfältig abwägt. Dass er nicht nur die Wünsche der Erwachsenen in den Blick nimmt, sondern auch die langfristigen Rechte und Bedürfnisse der Kinder. Und dass wir als Gesellschaft nicht nur fragen: Was ist technisch möglich?, sondern auch danach, was verantwortbar ist für einen Menschen, der mit dieser Entscheidung ein ganzes Leben lang leben muss.

Das Gespräch führte IMABE-Redakteurin Debora Spiekermann.

Institut für Medizinische
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