Bioethik Aktuell

Hospiz- und Palliativfondsgesetz in Österreich: Großes Lob - und offene Fragen

Bundesländer müssen nun zügig ihre Pläne vorlegen und Sozialversicherungen ihren Anteil fixieren

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Der österreichische Nationalrat hat am 24. Februar 2022 per Gesetz die Schaffung eines Hospiz- und Palliativfonds beschlossen. Damit soll der bedarfsgerechte Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung außerhalb des stationären Bereichs langfristig finanziell gesichert werden. Der Dachverband Hospiz spricht von einer „neuen Ära für die umfassende Versorgung schwerkranker und sterbender Menschen in Österreich" (vgl. Standard, online 24.2.2022), auch der Österreichische Seniorenbund lobt das Gesetz (Pressemitteilung, 23.2.2022). Die Österreichische Palliativgesellschaft und Caritas Österreich (Pressemitteilung 25.2.2022) begrüßen das Gesetz. Sie drängen zugleich auf eine rasche Umsetzung.

Das neue Hospiz- und Palliativfondsgesetz (HosPalFG) wurde zeitgleich zum Sterbeverfügungsgesetz (StVfG) ausverhandelt, welches seit 1.1.2022 in Österreich die Beihilfe zum Suizid straffrei stellt. Das StVfG sieht sich als Ausdruck der Selbstbestimmung und Würde des Menschen. Allerdings: Autonomie setzt Wahlfreiheit voraus. Wo der Staat einerseits schwerkranken Menschen die Selbsttötung mithilfe Dritter erleichtert, zugleich aber nicht für wohnortnahe und flächendeckende Palliativangebote sorgt, ist diese de facto nicht gegeben (vgl. Bioethik aktuell, 17.12.2021).

Umgekehrt weiß man, dass Selbsttötungswünsche dann vergehen, wenn schwerkranke Menschen mit einer palliativen Betreuung rechnen können. Ein flächendeckend gesicherter, wohnortnaher Zugang zu Hospiz- und Palliativangeboten zählt zu den wirksamsten Maßnahmen zur Suizidprävention. Das betonen sowohl Caritas Österreich als auch der Österreichische Seniorenbund.

Der nun im Sozialministerium eingerichtete Fonds ist seitens des Bundes von 2022 bis 2024 mit 108 Millionen Euro dotiert und dient als Anstoßfinanzierung. Die restlichen beiden Drittel müssen gesetzlich von Ländern und Sozialversicherungsträgern aufgebracht werden. Ab 2025 wird der Betrag seitens Bund (51 Millionen Euro) indexangepasst jährlich erhöht. Die Gelder sind zweckgewidmet und können von den Ländern für mobile Palliativteams, Palliativkonsiliardienste, Hospizteams, Tageshospize und stationäre Hospize – jeweils für Kinder und Erwachsene – verwendet werden.

Ist der Patient ein Sozialfall oder chronisch krank und somit im Kompetenzbereich der Sozialversicherungen? Vor allem das Hospiz, das von Landes- und übergeordneten Organisationen wie Caritas oder Rotes Kreuz angeboten wird, leide unter der Vielfalt an Zuständigkeiten, so der Präsident der Österreichischen Palliativgesellschaft, Dietmar Weixler. Er begrüßt das Gesetz, befürchtet allerdings, dass das bestehende Zuständigkeits-Wirrwarr zwischen Gesundheits- und Sozialbereich und den Sozialversicherungen nicht gelöst wird. Sollte die Palliativ- und Hospizversorgung nicht in Abstimmung aller drei Beteiligten regelfinanziert sein, könne der Ausbau weiterhin viel zu langsam und nur stockend vorangehen (vgl. Wiener Zeitung, online 28.2.2022). 

Caritas-Präsident Michael Landau moniert, dass für die finanzielle Beteiligung der Sozialversicherung – im Gegensatz zu den Ländern – gesetzlich keine Mindesthöhe vorgesehen ist. Somit bleibe unklar, wie viele Mittel in den kommenden Jahren insgesamt zur Verfügung stehen werden. „Ich hoffe, dass auch die Sozialversicherungsträger hier einen wesentlichen Beitrag leisten werden, um einen flächendeckenden Ausbau von Hospiz- und Palliativangeboten schnellstmöglich erreichen zu können“, so Landau.

Weixler weist auf einen großen Nachholbedarf in Österreich hinsichtlich Palliative Care hin: Derzeit gebe es in Vorarlberg keinen einzigen Palliativkonsiliardienst, in Tirol, Kärnten und dem Burgenland kein einziges stationäres Hospiz. In Wien gebe es nur eines. Oder anders gerechnet: Für die 90.054 Menschen, die laut Statistik Austria im Vorjahr in Österreich starben, gab es laut Weixler nur rund 4.400 palliativmedizinisch ausgebildete Personen.

Landau drängt, dass es nun „möglichst schnell gelingen“ müsse, „entsprechende noch fehlende Angebote auszubauen, um damit die palliative Begleitung und Betreuung von Patienten am Ende ihres Lebens sicherzustellen“, so der Caritas-Präsident. Der Ball liegt jetzt bei den Bundesländern: Sie müssen zügig und angepasst an ihre Bedürfnisse entsprechende Pläne vorlegen. Die Gelder des Bundes liegen jedenfalls bereit.

Institut für Medizinische
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