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Neue Leitlinie: Wie Ärzte und Pflegende mit dem Wunsch nach Suizidassistenz umgehen sollen

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Deutschland meldet den höchsten Stand an Suiziden seit 1998, in Österreich sind 1.281 Sterbeverfügungen errichtet worden. Eine neue Leitlinie unterstützt Gesundheitsberufe im „Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz“. Das IMABE-Symposium 2026 widmet sich der Frage Sterbewunsch und Beihilfe zum Suizid.

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In Deutschland sind 2025 so viele Menschen durch Suizid gestorben wie seit 1998 nicht mehr: 11.334 Todesfälle, 962 mehr als im Vorjahr (+9,3 Prozent). Das Nationale Suizidpräventionsprogramm (NaSPro) und die Deutsche Akademie für Suizidprävention (DASP) haben die Todesursachenstatistik ausgewertet (Pressemitteilung, 27.10.2026). Besonders auffällig ist der Anstieg bei Frauen, eine Entwicklung, die sich bei den assistierten Suiziden auch in der Schweiz (2023: 60 Prozent) und in Österreich (2024: 52 Prozent) beobachten lässt.

Erstmals liegt nun auch eine S2k-Leitlinie zum „Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz“ vor. Sie wurde von mehr als 30 Deutschen Fachgesellschaften erstellt und bietet mit 45 formal konsentierten Empfehlungen Orientierung für Gesundheitsberufe in einer häufig belastenden Praxissituation..

Auffälliger Anstieg bei älteren Frauen

Die Zahl der Suizide bei Frauen nahm in Deutschland 2025 um 17,9 Prozent zu, bei Männern um 5,8 Prozent. Bei Frauen geht die Zunahme nahezu vollständig mit medikamentenbezogenen Suiziden einher: Die Selbstvergiftungen stiegen von 1.073 auf 1.593, das sind 520 zusätzliche Fälle (NaSPro Suizide in Deutschland 2025; Stand: Oktober 2026).

Barbara Schneider, Chefärztin der Abteilung Abhängigkeitserkrankungen an der LVR-Klinik Köln und Leiterin des Nationalen Suizidpräventionsprogramms (NaSPro) sieht vor allem bei älteren Frauen Handlungsbedarf: „Auch wenn weiterhin die meisten Suizide auf Männer entfallen, ist die Entwicklung bei älteren Frauen besonders besorgniserregend. Hier zeichnet sich eine zunehmend betroffene Risikogruppe ab, für die wir gezielte und gut erreichbare Unterstützungsangebote entwickeln müssen.“

Offene Fragen zur Rolle der Suizidassistenz

Die Zunahme der assistierten Suizide fällt in denselben Zeitraum wie der Anstieg der Suizidzahlen. Laut NaSPro und DASP trage vor allem die zunehmende Suizidassistenz zum Anstieg bei Frauen bei. „In welchem Umfang genau, bleibt bislang offen.“ Georg Fiedler von der DASP verlangt mehr Mittel für die Prävention: „Die Zunahme der Suizide ist ein Warnzeichen. Es ist Zeit, in die Suizidprävention zu investieren – auch finanziell. Wer über einen Suizid nachdenkt, muss schnell und einfach Unterstützung finden.“ Assistierte Suizide werden in Deutschland im Gegensatz zu Österreich und der Schweiz in der Todesursachenstatistik nicht gesondert ausgewiesen.

Drei deutsche „Sterbehilfe“-Organisationen meldeten für 2025 insgesamt 1.287 begleitete Suizide, nach 977 im Vorjahr. Nach Daten des Österreichischen Sterbeverfügungsregisters wurden mit Stand 2. September 2026 insgesamt 1.281 Sterbeverfügungen errichtet. 1.025 tödliche Präparate wurden ausgegeben, davon 148 retourniert. Nach offiziellen Meldungen der Totenbeschau wurden bislang 352 assistierte Suizide in Österreich durchgeführt. Experten vermuten allerdings eine hohe Dunkelziffer: Der Verbleibt von zig Präparaten ist unklar. Sie wurden nach der bislang 1-Jahres-Frist nicht zurückgegeben (Bioethik aktuell, 12.1.2024).

Leitlinie: Suizidassistenz ist keine ärztliche oder pflegerische Aufgabe

Die neue S2k-Leitlinie „Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz“ (AWMF-Registernummer 096-001) umfasst 45 Empfehlungen und Statements auf rund 100 Seiten plus umfangreichen Anhang. Sie ist seit 22. Oktober 2026 gültig und soll voraussichtlich bis 21. Oktober 2028 aktualisiert werden. Herausgegeben wurde sie von der Akademie für Ethik in der Medizin. Sie richtet sich an Ärzte, Pflegende, Psychologen und Sozialarbeitende.

Die Leitlinie hält fest, dass Suizidassistenz sich „nicht aus den Zielen und Aufgaben der Medizin und Pflege im Sinne der Prävention, Heilung oder Linderung von Erkrankungen und Leiden“ ableiten lässt.“ Diese Auffassung steht im Einklang mit der Deklaration der World Medical Association (WMA), wonach Euthanasie und ärztlich assistierter Suizid mit der ärztlichen Berufsausübung nicht vereinbar sind und daher nicht als ärztliche Aufgaben angesehen werden können. (Bioethik aktuell, 11.11.2019)

Zudem hält die Leitlinie fest, dass Suizidassistenz „nicht proaktiv als Handlungsoption vorgeschlagen und angeboten werden soll.“ (Empfehlung 9 (Konsensstärke 100 Prozent). Davon zu unterscheiden ist das Ansprechen von Todeswünschen und Suizidalität. Die Forschung zeigt, dass dies Betroffene entlastet und Teil der Suizidprävention ist.

Anfragen nach einer Suizidassistenz müssen daher professionell eingeordnet werden: Sie „soll nicht vorschnell als Auftrag zur Handlung verstanden werden“, sondern Anlass sein, „gemeinsam zu ergründen, welche Nöte, Bedürfnisse oder Sorgen bislang noch nicht gesehen oder bedürfnisorientiert angegangen werden konnten“, heißt es in der Leitlinie. Das vertiefte Gespräch soll „wertschätzend, interessiert, ergebnisoffen und nicht-wertend“ erfolgen, mit dem Ziel, „detailliert Kontext, Hintergründe und Motive sowie die subjektive Bedeutung der Anfrage zu verstehen“. Im gesamten Prozess müsse „immer die Möglichkeit bestehen, Anfragenden direkt den Weg ins medizinische Hilfesystem zu eröffnen“

Sterbewünsche verstehen statt vorschnell handeln

Für die Praxis enthalten die Tabellen 9 und 10 in Kapitel 4 einen wertvollen Gesprächsleitfaden und Beispielfragen: von Gesprächsrahmen, Transparenz und Auftragsklärung über den Einstieg bis zu Zusammenfassung, nächsten Schritten und Selbstreflexion („Ist es mir gelungen ergebnisoffen zu bleiben?“). Als Technik wird WWSZ genannt: Warten, Wiederholen, Spiegeln, Zusammenfassen. Die Fragen reichen von „Was würden Sie sich in diesem Gespräch von mir wünschen?“ und „Warum ist dieser Gedanke gerade jetzt so präsent?“ über „Welche Probleme sollen durch eine Beschleunigung/ein Herbeiführen Ihres Sterbens gelöst werden?“ bis zu „Worauf blicken Sie in Ihrem Leben gerne zurück?“ und „Was hat Ihnen bislang Halt oder Hoffnung gegeben?“.

Kontroverse um Schutzvorkehrungen

Uneinigkeit spiegelt die Leitlinie in der Frage nach Fristen und Beurteilung der Freiwilligkeit wider. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aufgehoben. Eine gesetzliche Regelung gibt es bis heute nicht: Zwei Gesetzentwürfe fanden 2023 im Bundestag keine Mehrheit (Bioethik aktuell, 6.7.2023)

Die Leitlinie versucht, durch verschiedene Empfehlungen den Schutz vulnerabler Personen zu stärken. Zu keinem Konsens aller Beteiligten kam es, wonach die Freiverantwortlichkeit mindestens zweimal im Abstand von mindestens vier Wochen beurteilt werden sollte (Empfehlung 23, 96 Prozent), durch einen Facharzt und eine weitere unabhängige Person aus dem Fachbereich psychische Gesundheit. Ebenfalls strittig blieb die Aussage, wonach eine der beiden Personen auch an weiteren Prozessschritten der Suizidbeihilfe beteiligt sein kann (Empfehlung 25, 79 Prozent).

Die DASP, die Deutsche Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie (DGGG), NaSPro und die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin sprechen sich in ihren Sondervoten für eine Mindestwartefrist von sechs Monaten zwischen Erstberatung und Suizidassistenz aus. NaSPro begründet dies wie folgt: „Wo eine Fehlentscheidung den unwiderruflichen Verlust eines Menschenlebens bedeuten kann, darf nicht besondere Sorgfalt begründungspflichtig sein, sondern allein ihre Verkürzung.“

Darüber hinaus sollen die beiden mit der Beurteilung der Freiverantwortlichkeit betrauten Fachkräfte unabhängig von einer späteren Durchführung der Suizidassistenz sein. Es solle „bereits der Anschein vermieden werden“, dass die Feststellung der Freiverantwortlichkeit mit einem wirtschaftlichen Eigeninteresse verbunden sein könnte. Die Leitlinie fordert daher zwischen Beratung, Beurteilung und Assistenz eine „personelle, organisatorische und wirtschaftliche Unabhängigkeit“ sowie die Offenlegung finanzieller Interessen (Empfehlung 20).

Suizidassistenz darf in Deutschland grundsätzlich auch geschäftsmäßig angeboten werden. Vor diesem Hintergrund kommt der Frage nach Unabhängigkeit und möglichen Interessenkonflikten besondere Bedeutung zu. So gibt die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) im Lobbyregister des Bundestags 95.000 Mitglieder an (Stand 4. September 2026) (Deutscher Bundestag: Lobbyregistereintrag Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.). Der Jahresbeitrag einer Mitgliedschaft beträgt 60 Euro, daneben gibt es Sozial- und Förderbeiträge (DGHS: Pressemappe, Februar 2025). Mitgliedsbeiträge sowie Schenkungen und sonstige Zuwendungen beliefen sich allein im Jahr 2025 auf insgesamt rund 4,2 Millionen Euro.

Belastung für Teams und Angehörige

Die Leitlinie geht auf die mögliche negativen Folgen von Anfragen für Mitarbeitende im Gesundheitswesen ein: Unsicherheit in der professionellen Rolle, moralische Konflikte (Moral Distress) und emotionale Belastung, aber auch positive wie etwa Vertrauensbeweis, die Stärkung der Beziehung zu Patienten und eine Grundlage für Gespräche über Alternativen (Tabelle 23).

Tabelle 25 gibt Institutionen eine Auflistung, welche Informationen sie ihren Mitarbeitenden zugänglich machen sollen: rechtliche Rahmenbedingungen, Unterstützung bei Belastungen (Ethikfallberatung, Supervision, Balint-Arbeit, Mediation, Seelsorge), Informationen zum Gewissensvorbehalt, die Position der Einrichtung zum assistierten Suizid samt Vorgehen bei Anfragen, Zuständigkeiten und Ansprechpersonen sowie Fortbildungen.

Außerdem sollten Angehörige sollen mit Zustimmung der Betroffenen einbezogen werden; ihr Erleben sei „häufig von einem moralischen Dilemma geprägt“, mit Hilflosigkeit, Schuldgefühlen und Verzweiflung. Nach dem assistierten Suizid soll Nachsorge samt Trauerbegleitung angeboten werden. Die Leitlinie ist im AWMF-Register abrufbar.

IMABE-Symposium „Ich will nicht mehr“ am 6. November bereits ausgebucht

Die Fragen, die auch die neue Leitlinie beschäftigen, stehen im Zentrum des IMABE-Symposiums 2026. Unter dem Titel „Ich will nicht mehr ... Sterbewunsch als Herausforderung für Medizin, Pflege und Gesellschaft“ diskutieren Fachleute aus unterschiedlichen Disziplinen den Umgang mit Sterbewünschen und assistiertem Suizid. Den Eröffnungsvortrag hält der Medizinethiker Giovanni Maio. Die Veranstaltung findet am 6. November 2026 im Raiffeisen Forum Wien statt. Sie ist mit 300 Teilnehmende aus Österreich, Deutschland und der Schweiz bereits ausgebucht.

Institut für Medizinische
Anthropologie und Bioethik
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