Bioethik Aktuell

Suizidprävention: Hilfe zum Leben statt Assistenz zur Selbsttötung

Aktuelle IMABE-Infos widmen sich „Beihilfe zum Suizid“ und „Ethischen Fragen am Lebensende“

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„Suizidgefährdete Menschen brauchen Hilfe zum Leben und keine Assistenz zur Tötung“, betont die Wiener Ethikerin Susanne Kummer aus Anlass des Welttags für Suizidprävention (10. September). Wer keinen Sinn mehr im Leben sieht, sich als Last fühlt und in einer existenziellen Krise keinen anderen Ausweg mehr sieht, als sich das Leben zu nehmen, brauche ein „heilsames Gegenüber, jemand, der Nöte ernst nimmt und lebensbejahende Auswege aufzeigt, anstatt sich mit Suizidgedanken zu solidarisieren“, so Kummer.

Suizid ist eine der häufigsten Todesursachen weltweit. Im Jahr 2020 nahmen sich in Österreich 1.072 Personen das Leben – das entspricht drei Personen pro Tag und bedeutet mehr als 2,5.mal so viele Suizide wie Verkehrstote. Suizidgefährdet sind insbesondere ältere Menschen: Mehr als ein Drittel aller Suizide in Österreich entfallen auf Menschen über 65 Jahren. 

Was bedeuten diese Zahlen in Hinblick auf die anstehende gesetzliche Regelung in Österreich, wonach ab 1.1.2022 Suizide durch Dritte unterstützt werden können (Stichwort: Beihilfe zum Suizid)? „Aus der Suizidforschung wissen wir, dass Suizide zu den wichtigsten vermeidbaren Todesursachen zählen. Außerdem ist bekannt, dass bis zu 90 Prozent der vollendeten Suizide im Zusammenhang mit Depressionen und anderen psychischen Erkrankungen stehen. Gerade in der Gruppe der Senioren spielen unentdeckte Altersdepressionen eine große Rolle.“

Beihilfe zum Suizid bedeute laut Kummer deshalb letztlich „keine Ermöglichung von Selbstbestimmung, sondern de facto Fremdbestimmung durch unterlassene Hilfeleistung in der Sackgasse der Verzweiflung.“ „Wer die Hand zur Tötung reicht, zeigt sich nicht solidarisch mit dem Kranken, Verzweifelten oder Einsamen, sondern lässt ihn mit seinen Nöten alleine – ein Verhalten, das den Erkenntnissen aus der Suizidforschung eklatant widerspricht“, betont die IMABE-Geschäftsführerin. Der Gesetzgeber sei daher dringend aufgefordert, neue und weitgehendere Konzepte vorzulegen, wie man Suiziden vorbeugen kann.

Hinweis: Zwei aktuelle IMABE-Infos greifen den Diskurs zur „Sterbehilfe“ kritisch auf

IMABE-Info 3/21: Beihilfe zum Suizid: eine kritische Analyse behandelt u.a. die Rolle der Ärzte in der Suizidbeihilfe, die Ambivalenz von Suizidwünschen, die Rolle des Staates sowie gesamtgesellschaftliche Folgen von Tötung auf Verlangen/Beihilfe zum Suizid im internationalen Vergleich.

IMABE-Info 2/21: Ethische Aspekte der Behandlung am Lebensende  widmet sich Fragen wie Übertherapie am Lebensende, Schmerzlinderung und Palliative Sedierung und gibt eine ethische Differenzierung zwischen Sterben zulassen, Palliative Care vs. Beihilfe zur Selbsttötung/Tötung auf Verlangen.

Das Autonomie-Argument steht bei den Befürwortern der Legalisierung der Suizidbeihilfe an oberster Stelle. Der Philosoph und Theologe Stefan Hofmann SJ unterzieht in seinem aktuellen Imago Hominis-Beitrag Autonomie über alles? Zur ethischen Beurteilung der Suizidbeihilfe, Imago Hominis (2021); 29(3): vorab online 16.8.2021 diesen Autonomie-Begriff einer kritischen Analyse. Sein Fazit: Das Hauptaugenmerk des Gesetzgebers im pluralen Staat muss in Hinblick auf Menschen mit suizidalen Wünschen klar in der Suizidprävention und im Ausbau der Palliativangebote liegen. Der Eindruck „qualitätsgeprüfter“ Normalität des Suizids sollte unbedingt vermieden werden, so Hofmann.  

Alle drei Publikationen sind kostenlos online abrufbar. 

Institut für Medizinische
Anthropologie und Bioethik
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