Bioethik aktuell

Beihilfe zur Selbsttötung: Österreichische Palliativgesellschaft stellt erstmals Daten vor

Palliativmediziner wehren sich gegen die vom Gesetzgeber zugeschriebene Rolle, über assistierten Suizid aufzuklären

Lesezeit: 04:45 Minuten

Ein Jahr nach Einführung des Sterbeverfügungsgesetzes in Österreich sehen sich Palliativmediziner durch Wertekonflikte belastet. In der Praxis zeigt sich, dass Selbstbestimmung ein überhöhtes Konstrukt ist. Entscheidungen zur Selbsttötung gehen vielmehr existentielle Not, Verzweiflung und schlecht behandelte körperliche Leiden voraus. Dies geht aus den kürzlich präsentierten Berichten der Österreichischen Palliativgesellschaft (OPG) hervor.

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Seitens des Gesundheitsministeriums ist keinerlei wissenschaftliche Begleiterforschung zum assistierten Suizid in Österreich vorgesehen. Deshalb sammelt die Österreichische Palliativgesellschaft (OPG) nun selbst Daten aus der Praxis. 83 Berichte gingen seit Mai 2022 beim anonymisierten Online-Meldesystem ASCIRS ein. Sie behandeln Erfahrungen zu assistieren Suiziden, abgebrochenen assistierten Suiziden sowie dem Errichten von sog. Sterbeverfügungen.

Die Auswertung der Berichte ergibt, dass sich Palliativmediziner ein Jahr nach Einführung des Sterbeverfügungsgesetzes (StVfG) per 1.1.2022 belastet und überfordert fühlen. Außerdem zeigt sich, dass der assistierte Suizid durch ein tödliches Gift weniger aus Selbstbestimmung gewählt wird als vielmehr aus Verzweiflung, Not und Ängsten sowie aufgrund körperlichen Leidens, das schlecht behandelt wurde, so die beim Online-Webinar am 11. Jänner 2023 vorgestellten Ergebnisse.

Präsident Weixler: Aufklärung über assistieren Suizid ist eine "Zumutung"

Aus psychologischer Sicht zeigt sich die Betroffenheit und großen Unsicherheit von Ärzten und Pflegenden, aber auch Apothekern, die das tödliche Präparat aushändigen sollen, wie die ASCIRS-Anfragen zeigen. Palliativärzte geraten zudem in einen besonderen Werte- und Zielkonflikt. Einerseits wird eine palliativmedizinische Beratung für Suizidwillige gefordert, andererseits lautet gemäß der WHO der Grundsatz für Palliative Care, dass Sterben weder künstlich verlängert noch verkürzt werden darf.

Gerade Professionisten im Bereich Palliative Care hätten diesen Beruf gewählt, weil sie Menschen palliativ begleiten möchten und nicht, um Anfragen zur Selbsttötung zu bearbeiten. So berichteten mehrere Palliativ Care-Teams, dass sie die reguläre Betreuung und Qualität der Betreuung ihrer Patientinnen nicht mehr aufrechterhalten können, weil sie sehr viel Zeit für Anfragen rund um den assistierten Suizid aufwenden müssen. Das führe zu moralischem Stress (vgl. Bioethik aktuell, 12.11.2022).

OPG-Präsident Dietmar Weixler hält die Rollenzuschreibung als „Aufklärende zum Assistierten Suizid im Zuge des StVfG“ seitens des Gesetzgebers für eine „Zumutung“ und fordert eine entsprechende Gesetzesänderung. „Wir werden einem Anliegen erdrückt, für das wir uns in unserem Selbstverständnis gar nicht zuständig fühlen“, so Weixler.

Auffallend viele Anfrage von Frauen

Von den 83 Meldungen betrafen 59 Anfragen zur Beilhilfe zum Suizid und 23 durchgeführte assistierte Suizide. Ein assistierter Suizid wurde abgebrochen, Doppelmeldungen wurden ausgeschlossen. Die Berichte erfassen Patienten im Alter zwischen 43 und 97 Jahre, an erste Stelle standen Patienten mit Tumorerkrankungen gefolgt von neurologischen Erkrankungen.

Mit 67 Prozent ist der Anteil der Frauen, die einen assistierte Suizid in Erwägung zogen, auffallend hoch (56 Anfragen). Dies deckt sich mit der Erfahrung anderer Länder, wonach Frauen zu den besonderen Risikogruppen zählen. Frauen überleben häufiger ihre Partner, leben länger alleine und leiden unter Einsamkeit oder der Sorge, anderen zur Last zur fallen. Außerdem sind Frauen häufiger von Altersarmut und Depression betroffen (Bioethik aktuell, 8.3.2022).

Hauptmotive sind existentielles Leiden und unzureichend versorgte körperliche Krankheitssymptome 

Von den 23 vollendenten Suiziden mit tödlichem Gift fand der überwiegende Anteil im privaten Rahmen – wie vom Gesetzgeber vorgesehen – statt, drei Fälle in Pflegeheimen und einer im Hospiz. Bislang wurde kein Fall aus einem Krankenhaus berichtet.

Als bei weitem häufigster Grund für eine Anfrage für eine Beihilfe zur Selbsttötung wird das erlebte oder zukünftig befürchtete Leiden in Form eines existentiellen Leidens genannt. Als zweithäufigsten Grund gaben fast die Hälfte der Betroffenen für ihren Wunsch nach assistiertem Suizid belastende körperliche Krankheitssymptome an. Die Angst vor einem Autonomieverlust wurde sechs Mal genannt.

60 Prozent nahmen Abstand vom Wunsch nach assistiertem Suizid 

In fast 60 Prozent (33 Fälle) entschieden sich die Patienten nach einer umfassenden Beratung über Palliative-Care-Optionen gegen die Errichtung einer Sterbeverfügung. „Wir wissen, dass den Ängsten, den körperlichen Symptomen und dem erlebten Leid durch eine umfassende palliativmedizinische Betreuung wirksam begegnet werden kann“, betont Angelika Feichtner, Pflegewissenschaftlerin und Mitglied der ARGE Ethik der OPG. Allerdings hätten bei weitem nicht alle Patienten, die eine palliativmedizinische Betreuung bräuchten, auch Zugang dazu kritisiert Feichtner.

Bei den 23 Personen, die durch assistierten Suizid frühzeitig aus dem Leben schieden, waren in 75 Prozent der Fälle unerträgliche körperliche Symptome ein wesentlicher Faktor für die Entscheidung zur Selbsttötung. Die Hälfte aller Anfragen zum assistierten Suizid  erfolgten aufgrund von unzureichend behandelten Symptomen im Kontext einer schweren Erkrankung.

Hospiz- und Palliativfonds-Gesetz lässt in der Praxis auf sich warten

Diese Zahlen seien erschreckend hoch: „Wenn wir es mit der Selbstbestimmung ernst meinen, dann müssen wir allen Betroffen in sämtlichen Versorgungsstrukturen – auch in der Geriatrie – das Angebot einer palliativen Versorgung zur Verfügung stellen“, fordert daher Feichtner. Im Jänner 2022 wurde das Hospiz und Palliativfonds-Gesetz beschlossen – in der Praxis sei davon jedoch noch nichts zu merken, beklagt die Pflegewissenschaftlerin (Bioethik aktuell, 9.3.2022). In Österreich sei nicht einmal 50 Prozent des Bedarfs an palliativmedizinscher Versorgung gedeckt, wenn man den Bereich der Geriatrie und Demenz dazu nimmt.

Zumindest einen positiven Effekt zeige die Debatte: Sterbewünsche würden insgesamt sensibler wahrgenommen. Dass sie bei schwerer Erkrankung eine normale Reaktion sind, oft vorübergehend auch ein Zeichen des Bewältigungsprozesses sein können – dieses Wissen habe deutlich zugenommen, so die Expertin.

Ein Jahr: Bisher wurden 111 Sterbeverfügungen errichtet

Mit Stand Dezember 2022 wurden in Österreich insgesamt 111 Sterbeverfügungen errichtet, berichtete das Sozial- und Gesundheitsministerium. Bis dato wurden laut Ministerium 90 tödliche Präparate abgegeben. Die Anzahl der zum Einsatz gekommenen Präparate befinde sich aktuell aber „im einstelligen Bereich“, ebenso die Anzahl der nach einem Jahr retournierten Präparate.

Auffallend ist die Diskrepanz zwischen den bei der OPG eingelangten Berichten von 23 vollendeten assistierten Suiziden und den offiziellen Daten des Ministeriums, die von einer "einstelligen" Zahl sprechen. Auf Anfrage von IMABE hält OPG-Präsident Weixler ASCIRS-Daten für glaubwürdiger und führt die unterschiedlichen Zahlen auf das Problem der mangelhaften Totenbeschau im privaten Rahmen zurück.

Institut für Medizinische
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