Die Spenderzeugung sei „fälschlicherweise lange als kurzfristige medizinische Intervention“ verstanden worden. Tatsächlich handele es sich jedoch um eine „lebenslange Familienbildungspraxis“ mit nachhaltigen Auswirkungen auf alle Beteiligten. Das sagt Sonja Goedeke vom Department of Psychology and Neuroscience der Auckland University of Technology in Neuseeland. Die Neurowissenschaftlerin verglich gemeinsam mit ihrem Team in einer Studie (Human Fertility 2026) die psychosozialen und rechtlichen Rahmenbedingungen von Samen-, Eizell- und Embryonenspende in zehn westlichen Ländern. Das Ergebnis: Die Realität spendenbasierter Familienbildung wird rasant komplexer, politische Regelungen kommen kaum hinterher.
Samenspende als enormer Wachstumsmarkt
Die Zahlen, wie viele Kinder in den letzten Jahrzehnten nach Samen- oder Eizellspende geboren sind, werden nicht stringent gemeldet. In Deutschland geht man von mehr als 120.000 Fällen aus. Dort gibt es keine gesetzlich festgelegte Höchstgrenze, wie viele Kinder von einem Spender stammen dürfen. Eine junge Hessin geht deshalb nun vor Gericht, um Klarheit für sich und ihre 34 Halbgeschwister zu erlangen (FAZ, 4.3.2026). In Großbritannien weisen offizielle Statistiken mittlerweile rund 70.000 nach Samenspende geborene Kinder aus (ein Spender darf maximal 10 Paare beliefern). In Österreich wurden in den vergangenen 10 Jahren rund 3.000 Kinder nach offiziell gemeldeter Samen- und Eizellspende geboren, wobei maximal drei verschiedene Paare einen „Samenvater“ gemeinsam haben dürfen.
Keine „Spende“, sondern eine „lebenslange Familienbildungspraxis“
Durch Online-DNA-Datenbanken finden sich genetische Verwandte mittlerweile oft schneller, als gesetzlich geklärt ist, ob, wie und wann über die Herkunft informiert werden soll. Nicht selten überschreiten die teils großen Geschwister-Cluster auch Ländergrenzen und damit unterschiedliche Rechtsordnungen. Manche Personen erfahren auf diese Weise erst, dass sie selbst aus einer Samen- oder Eizellenspende stammen. Besonders in anonymitätsbasierten Systemen bleibt der Zugang zu identifizierbaren Informationen rechtlich und praktisch erschwert, was das von vielen Betroffene beschriebene Stigma der „erzwungenen Geheimhaltung“ verstärkt.
Auch für die sozialen Eltern endet die Auseinandersetzung nicht mit der Geburt. Sie navigieren lebenslang zwischen der Gestaltung familiärer Narrative, der Herausforderung, Grenzen gegenüber Spendern oder anderen Familien mit demselben Spender zu wahren, und dem Problem der elterlichen Legitimität für jenen Elternteil, der nicht verwandt mit dem Kind ist.
80 Prozent der Kinder wollen Kontakt mit leiblichem Vater
Für Spenderkinder (Donor-Conceived Persons, DCP) steht die Frage nach der genetischen Herkunft im Zentrum der Identitätsentwicklung. Der Zeitpunkt der Aufklärung erweist sich dabei als entscheidend: Eine späte oder ausbleibende Offenlegung kann familiäre Bindungen nachhaltig belasten. Moderne Konsumenten-DNA-Tests verschärfen diese Dynamik, indem sie DCPs mitunter ungeplant mit ihrer Zeugungsgeschichte oder mit großen Gruppen von Halbgeschwistern konfrontieren – Konstellationen, für die weder die Betroffenen noch ihre Familien systematisch vorbereitet werden.
Psychologen raten den Zieheltern daher, das Kind so früh wie möglich über seine genetische Herkunft aufzuklären. Dass Kinder ein Recht auf Information über ihre Herkunft haben, wird mittlerweile in etlichen Staaten anerkannt, in Dänemark, Spanien und anderen Ländern allerdings nicht. Dort können Männer immer noch anonym bleiben. Tatsächlich wünschen sich 80 Prozent und damit die überwältigende Mehrheit der Spenderkinder Kontakt zu ihren genetischen Verwandten (Bioethik aktuell, 14.04.2023).
Ein Spender – Hunderte Kinder?
Männer, die nach einer Samenspende Väter wurden, sehen sich – oft erst Jahrzehnte später – mit Kontaktanfragen konfrontiert, die ihre eigene Familienidentität und ihre Beziehungen zu ihren anderen leiblichen Kindern berühren können. Goedeke und ihr Team verweisen dabei auf eine wachsende Diskrepanz zwischen unzureichenden regulatorischen Rahmenbedingungen und den realen Erwartungen der Beteiligten, etwa hinsichtlich der Auskunftsrechte oder potenzieller finanzieller Verpflichtungen. Hinzu kommen in zahlreichenden Ländern fehlende Regulierungen zur Begrenzung der Spenderkinderzahl pro Spender, was zu extrem großen Halbgeschwistergruppen führen kann. Europaweit gibt es keine einheitliche Obergrenze, wie viele Kinder auf einen Vater kommen dürfen. Erst 2023 muss ein niederländischer Spender gerichtlich gesperrt werden, nachdem er mehr als 550 Kinder in ganz Europa gezeugt hatte.
Während einige Spender die entstehenden sozialen Verbindungen zu ihren Kindern als bereichernd erleben, berichten andere von Ambivalenz, Reue oder inneren Spannungen. Trotz dieser komplexen, generationenübergreifenden Wirkungen besteht weltweit ein erhebliches Defizit an öffentlich geförderten psychosozialen Begleitangeboten, die über die Behandlungsphase hinausgehen.
Psychologin: „Reale, fremde Andere treten in die Intimität des Paares“
Dass die emotionalen Anforderungen an alle Beteiligten hoch sind, wird in der Forschung schon länger thematisiert. Die Wiener Gesundheitspsychologin und Psychotherapeutin Karin Lebersorger spricht von einer „hohen Integrationsleistung auf emotionaler Ebene“ (Imago Hominis 2017). Reproduktionsmediziner und Eizellen-/Samenspender würden als „reale, fremde Andere“ in die Intimität des Paares treten. Der „technisierte Seitensprung“ könne „gleich heftige Gefühle wie der reale hervorrufen“, so Lebersorger. Auch Verlustängste, die Sorge, das Kind werde sich später von seinen sozialen Eltern ab- und den genetischen Verwandten zuwenden, sei tief verwurzelt. Für eine gute Integration sei es deshalb entscheidend, diesen oft irritierenden Emotionen und Fantasien Raum für Reflexion zu geben, anstatt sie zu leugnen.
Kinder zwischen Identitätssuche und Loyalitätskonflikt
„Die Natur kennt keine Spender, sondern nur Eltern“, bringt es der Pianist Albert Frantz auf den Punkt. Eigentlich hätte er seinen leiblichen Vater nie kennenlernen sollen. Nachdem das Familiengeheimnis aufgedeckt war, begann die Odyssee des damals 29-jährigen US-Amerikaners, dessen Familienbande bis nach Litauen und Wien reichten. Seinen leiblichen Vater fand er schließlich erst nach 14 Jahren Recherche. „Man sucht nicht einen Elternteil, man sucht sich selbst“, sagt der Musiker, der in Wien lebt und sich öffentlich für die Rechte von „Spenderkinder“ einsetzt.
Nicht selten finden diese emotionalen Prozesse eher unterbewusst statt: „In dem Moment ist ein Knoten geplatzt, von dem ich nicht einmal wusste, dass er existierte“, berichtet eine Betroffene von dem Moment, in dem sie ihren genetischen Vater über eine Online-Datenbank fand (Deutschlandfunk, Dezember 2020). Viele Spenderkinder schildern zudem Loyalitätskonflikte: Die Sorge, ihre sozialen Eltern zu verletzen, steht im Spannungsverhältnis zum Wunsch, die eigene genetische Herkunft zu erkunden.
Klage dänischer Spenderkinder: Aufhebung der Spenderanonymität?
Im Frühjahr 2025 haben in Dänemark zwei durch Samenvermittlung gezeugte Personen eine Klage gegen den dänischen Staat eingereicht. Das berichtet der deutsche Verein Spenderkinder. Die 29-jährige Nette macht geltend, dass das Gesetz, das anonyme Vermittlung von Samen und Eizellen erlaubt, ihre Menschenrechte verletzt, insbesondere ihr Recht auf Familienleben. Eine erfolgreiche Klage könnte auch das dänische Gesetz ändern. Dies würde die Rechte der rund 20.000 Kinder, die in Dänemark durch Eizell- und Samenspenden gezeugt wurden, unmittelbar verbessern.
Ein paar wenige Samenbanken aus Dänemark dominieren den europäischen Markt. Ein Urteil würde auch die Rechte vieler Spenderkinder in anderen Ländern verbessern. Eine endgültige Entscheidung wird voraussichtlich 2027 getroffen. Zuletzt hatte der Fall eines dänischen Samenspenders im Dezember 2025 mediales Aufsehen erregt: Er ist Vater von mindestens 197 Kindern, die in ganz Europa verstreut sind. Diese haben – wegen einer seltenen Genmutation des Mannes – nun ein deutlich höheres Krebsrisiko oder sind bereits daran erkrankt.